T H E M A Ü B E R S I C H T |
Jane |
Gesendet - 21/07/2016 : 10:11:59 Könnte mir mal jemand kurz mitteilen, wie man einen nicht bezahlte Zuzahlungrechnung eines Patienten, dem man mehrfach gemahnt hat, bei der entdprechenden KK "einfordert"? Wirklich per DTA ? oder reicht die im System abgespeicherte Briefvorlage mit anhängender Rechnung bzw.Mahnung ? Gruß Christiane |
7 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Jane |
Gesendet - 28/07/2016 : 12:53:40 Das ist mir alles klar, ich habe , wie schon erwähnt, bisher keine Probleme gehabt, egal ob per DTA oder per Brief. Ich habe mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Eigentlich wollte ich nur mal eine Rückmeldung, ob ich das bisher korrekt erledigt habe. Habe ich. Nur dieser unverschämte Mensch war der Meinung er weiß es ganz genau und hat mich am Freitagabend wirklich massiv "angemacht", beleidigend und unverschämt, um genau zu sein. Er wollte mir sogar jemanden in die Praxis schicken, der mal einen Lehrgang mit mir macht - sehr witzig. (Ich rechne seit mehr als 20 Jahren ab). So etwas braucht kein Mensch. Trotzdem vielen Dank für die Infos. Grüße |
mechanicus |
Gesendet - 28/07/2016 : 11:20:16 Zitat: Ersterfassung durch Jane (...) der meinte es müßte grundsätzlich auch bei nicht gezahlten Zuzahlungsrechnung per DTA abgerechnet werden.
Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis.
Vielleicht war das damit gemeint: Das Rezept muss immer per DTA abgerechnet werden, egal ob zum Abrechnungszeitpunkt die Zuzahlung entrichtet wurde oder nicht.
Wenn nun trotz Mahnung und nach erfolgter Rezeptabrechnung keine Zuzahlung stattfand, ist die Erstattung der Zuzahlung eine Nachberechnung zur erfolgten DTA-Abrechnung des Rezepts und erfolgt nicht per DTA.
Denk mal an die Rezeptkürzungen. Die Korrekturen müssen ja auch nicht per DTA erfolgen. |
Jane |
Gesendet - 27/07/2016 : 17:06:06 Seien Sie mir nicht böse, aber das möchte ich nicht, um mir unnötigen Ärger zu ersparen. Gruß |
Ridler Datentechnik |
Gesendet - 27/07/2016 : 17:02:55 Wie Mechanicus bereits gezeigt hat, wird eine offene Zuzahlung markiert und dieser Zustand als Flag gemäß Datensatzbeschreibung der Technischen Anlagen beim DTA übermittelt. Was soll Theorg da anders machen? Können Sie uns bitte diesen Ansprechpartner mit Durchwahl nennen?
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Jane |
Gesendet - 27/07/2016 : 15:50:38 Vielen Dank für eure Infos, ich habe es bisher auch so gemacht und eigentlich keine Probleme. Letzten Freitag hatte ich dann einen ganz schlauen Herrn von der Aok Hessen an der Strippe, der meinte es müßte grundsätzlich auch bei nicht gezahlten Zuzahlungsrechnung per DTA abgerechnet werden. Würde bedeuten, wenn ich nicht ganz falsch denke, dass ich z.B. ein abgebrochenes Rezept (Pat.ist nicht mehr erschienen.) erst abrechnen kann, wenn ich eine Mahnung rausgeschickt habe, die Frist abwarte ob er zahlt oder nicht und dann erst abrechne.Sehe ich eigentlich nicht ein. Liebe Ridlers im übrigen legte mir dieser Mensch auch nahe doch lieber mit "Theorg" abzurechnen.In meinen Augen eine bodenlose Frechheit, die ich ihm auch so mitgeteilt habe. Grüße |
mechanicus |
Gesendet - 26/07/2016 : 01:30:43 Alles ganz einfach: - Es ist nur eine Mahnung nötig.
- Wenn Zahlungsverzug vor der Abrechnung, dann einfach auf "zuzahlungsbefreit" setzen, der Verordnung die Mahnungskopie beilegen und in der Rezeptmaske unter Abrechnung den Zahlungsverzug ankreuzen:
- Wenn Zahlungsverzug nach der Abrechnung vorliegt, schicke ich eine E-Mail an die KK und lege die Mahnungskopie bei mit der Bitte um Begleichung der Zuzahlung
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felix |
Gesendet - 21/07/2016 : 14:54:54 Also ich habe das mit der Briefvorlage gemacht und hat funktioniert.Patient dreimal angemahnt und dann Brief an Kasse. LG Felix |