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T H E M A      Ü B E R S I C H T
4ZsumsyK8fH2 Gesendet - 07/07/2018 : 16:29:16
...
9     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
upi Gesendet - 05/09/2018 : 09:08:24
Genau so haben wir es jetzt zweimal in 35 Jahren auch machen müssen. Da gab es mit den Krankenkassen keine Probleme.
laus Gesendet - 04/09/2018 : 11:56:28
Wir hatten vor einigen Monaten einen Verlust auf dem Postweg.
Als nach 6 Wochen das Geld noch nicht da war, habe ich eine Mahnung geschickt. Die Kasse hatte sich gemeldet.
Wir haben die gescannten Verordnungen ausgedruckt und an die Kasse geschickt. Die Kasse (AOK-BW) hat sie akzeptiert.
mechanicus Gesendet - 09/07/2018 : 13:21:45
Eine Pflicht zur Nutzung von Einschreiben gibt es wegen des Briefgeheimnisses direkt nicht.
Es empfiehlt sich jedoch die freiwillige Nutzung, weil nur dadurch das rechtzeitige Eintreten der Informationspflicht bei einem Verlust (5 Tage) festgestellt und nachgewiesen werden kann.
Hand und Herz Gesendet - 09/07/2018 : 12:37:37
Auf einer Fortbildung "Datenschutz für Physiotherapeuten" vom IFK in Hamburg wurden wir beim Thema TOM (technische und organisatorische Maßnahmen)darauf hingewiesen, dass es unsere Pflicht ist Rezepte, die per Post verschickt werden (z.B. für die Abrechnung), nur mit Einschreiben zu versenden.
Dies dient dem Schutz, dass keine Unbefugten die Daten in die Hände bekommen bzw. verloren gehen.

Ridler Datentechnik Gesendet - 09/07/2018 : 09:49:10
Bis heute haben wir noch von keinem unserer Kunden von einem Verlust auf dem Postweg gehört. Daß bei der Kasse / Belegannahmestelle etwas nach hinten runterfällt, gab es schon. Da hilft nur die Rezeptkopie (Scan).
Jane Gesendet - 08/07/2018 : 16:29:09
Das die Rezepte eingescannt sind, habe ich vorausgesetzt.
Aber damit hast Du nur für Dich den Beleg, dass es diese Rezepte gibt, ein Nachweis, dass Sie bei der Kasse angekommen sind, hast Du damit auch nicht.

Sind Rezepte verloren gegangen, wo auch immer, bleibt einem vermutlich nur der Weg über die Kulanz der entsprechenden Krankenkasse, die dann eventuell auch die Scankopie akzeptiert.
Gruß
P.S.die Annahme der Rezepte wird übrigens mit Datum und Unterschrift des Annehmenden dokumentiert auf dem Rückschein, somit vielleicht doch ein Beleg ?
herrmanj Gesendet - 08/07/2018 : 15:36:19
Ein richtiger Nachweis ist das aber nicht. Es könnte ja sonst was in dem Brief gewesen sein. Ich scanne alle Rezepte wie hier auf Seit 3 ganz unten von Ridler Datentechnik empfohlen

https://www.adad95.de/Portals/0/adad95doku2012/Leitfaden_zur_eigenen_Kassenabrechnung.pdf

ein und schicke alles in normalen Briefen. Da habe ich die ganzen Rezepte und Unterschriften als Nachweis.
Jane Gesendet - 08/07/2018 : 12:32:40
Ich schicke große Abrechnungen grundsätzlich mit Rückschein, ist zwar ein bisschen teurer, aber kann zumindestens nachweisen, dass die Rezepte bei der KK angekommen sind.
Grüße
herrmanj Gesendet - 08/07/2018 : 08:13:32
Von der KK meldet sich nach meiner Erfahrung da niemand. Da sollte man schon selber aktiv werden, da man ja auch den Leidensdruck hat.

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