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 Frist Rezeptausstellung - Behandlungbeginn

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Ridler Datentechnik Gesendet - 02/08/2004 : 11:55:00
Liegt eine Verordnung außerhalb des Regelfalles vor ist eine Genehmigung einzuholen. In diesem Fall beginnt die Frist bis zum 1. Behandlungstermin mit dem Genehmigungszeitpunkt.

In adad95 werden die Fristen nach Berufsgruppenschlüssel automatisch überprüft. Abweichungen von diesen Fristen (Arzt gibt Therapiebeginn vor) verhindern eine Rezeptfreigabe. Die Freigabe zur Abrechnung ist nur nach Eingabe eine Begründung möglich.

Die entsprechenden Passagen der Heilmittelrichtlinien:

28. Beginn der Heilmittelbehandlung:
28.1 Sofern der Vertragsarzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht hat, soll die Behandlung innerhalb des nachstehenden Zeitraums begonnen werden
  • bei Maßnahmen der Physikalischen Therapie:
    innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,

  • bei Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:
    innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,
  • bei Maßnahmen der Ergotherapie:
    innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,
  • bei Maßnahmen der Podologischen Therapie:
    innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung.
Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem Genehmigungszeitpunkt.

28.2 Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

29. Durchführung der Heilmittelbehandlung:
29.1 Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz der Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen Vertragsarzt und Therapeut ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. Die einvernehmliche
Änderung ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.

29.2 Wird die Behandlung länger als nachstehend genannt unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit
  • bei Maßnahmen der Physikalischen Therapie:
    nach 10 Tagen,
  • bei Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:
    nach 14 Tagen,
  • bei Maßnahmen der Ergotherapie:
    nach 14 Tagen.

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