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schauermock
24 Beiträge |
Gesendet am: - 12/06/2008 : 11:23:02
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Hallo zusammen, ich habe aus versehen einen zu mahnenden Betrag als Erlös gebucht. Nun würde ich diesen gerne wieder in die offenen Posten zurückbuchen und weiss nicht wie.
Danke für die Hilfe Mirko Schauer |
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Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
Gesendet am: - 12/06/2008 : 15:39:53
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| Sorry - das geht leider nicht. Was vom OP als bezahlt ausgebucht wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ausnahme: zurückbelastete Lastschriften. |
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gseier
213 Beiträge |
Gesendet am: - 13/06/2008 : 09:33:26
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Es sei denn, es gibt eine halbwegs aktuelle Datensicherung, die du zurückspielen kannst, wenn nach dieser keine Änderungen mehr vorgenommen wurden, die nicht mehr nachzuvollziehen sind.
Alternativ könntest du die Rechnung stornieren, dabei wird das Rezept wieder in Arbeit versetzt, so dass sie nach erneuter Abrechnung wieder in den OP erscheint(aber mit neuem Rechnungsdatum und, falls inzwischen bereits weitere Rechnungen aus dem selben Nummernkreis erstellt wurden, mit neuer Rechn-Nr.). Ob das besser ist als die versehentlich gebuchte Rechnung "von Hand" zu überwachen, musst du selbst entscheiden. Sollte sie (hoffentlich ja nicht) doch unbezahlt bleiben, kannst du die Buchung in der Buchnungsübersicht ja immer noch löschen, damit der Erlös nicht fälschlich in der Gewinnermittlung mit berechnet wird. |
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