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 Rechnungskürzung durch KK
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thx222

87 Beiträge

Gesendet am: - 21/01/2009 :  09:36:27  Profil ansehen
Wir rechnen schon lange mit den Kassen ab und hatten nie Probleme gehabt. Doch heute bekam ich eine Absetzung von der ktpBKK, weil die Abrechnung nicht nach nach den Bestimmungen des §302 SGB erfolgte. Durch einen Anruf dort sagte man mir das der Diagnoseschlüssel nicht übermittelt wurde und zog mir 5% von der Summe ab.Können die nur weil der Diagnoseschlüssel fehlt gleich einen Abzug vornehmen?

Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 21/01/2009 :  10:58:47  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage
adad95 arbeitet wie folgt:
Sind die Felder ICD10 und Diagnose leer, kann nicht freigeben werden.
Ist eines oder sind beide der o.g. Felder belegt, wird abgerechnet und beide Inhalte im DTA ausgetauscht.

Sonderfall: Wird der ICD10 Schlüssel als Text ins Feld Diagnose eingetragen, wird dies auch als Text übermittelt und nicht umgeschlüsselt. Dies kann ungünstigenfalls zu einer Ablehnung der Daten führen, jedoch nicht zu einer Rechnungskürzung.

Eine Rechnungskürzung erfolgt nur, wenn eine Papierrechnung mitgeliefert wird. Aber das ist ausdiskutiert!
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