Wir haben gelegentlich von der AOK Bayern eine Mitteilung erhalten, daß laut Rahmenvertrag (über Sprachtherapie) "Einmal monatlich" [...] "die Abrechnung für alle im Vormonat abgeschlossenen Behandlungen zu erstellen" ist. Grund war eine erst im laufenden Monat abgeschlossene Verordnung in der Abrechnung.
Scheinbar handelt es sich um eine Sonderregelung im für die Primärkassen in Bayern gültigen Rahmenvertrag. Im Rahmenvertrag des VDAK habe ich keine solche Regelung gefunden.
Derzeit müßte man für eine korrekte Abrechnung diese am Monatsanfang durchführen, bevor irgendeine Verordnung des laufenden Monats freigegeben werden kann, oder man muß dafür sorgen, daß die Verordnungen des laufenden Monats bei der Abrechnung noch "in Arbeit" sind. Das erstere ist nicht immer durchführbar und das zweite ist aufwendig und fehleranfällig.
Es wäre schön, wenn Adad95 bei der Abrechnung die freigegebenen Verordnungen des laufenden Monats noch nicht abrechnen würde. Ideal wäre eine Einstellmöglichkeit je Krankenkassengruppe oder vielleicht je Kasse. Als einfache Lösung wäre auch eine globale Einstellmöglichkeit ausreichend.
Laut Aussage des AOK – DLZ wird eine Rechnungsstellung, für Rezepte die im gleichen Monat abgeschlossen wurden, akzeptiert. Dieses gilt für alle "sonstigen Leistungserbringer"
Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen Frau Heuberger Tel 09431 210122 vom AOK – DLZ zur Verfügung.