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Entwicklung
Deutschland
1994 Beiträge |
Gesendet am: - 10/10/2006 : 15:14:57
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Vermutlich haben Sie als Grundlage für die Mitarbeiterabrechnung die Abrechnungsart “nur Behandlungen auf freigegebnen bzw. abgerechneten Rezepten berücksichtigen“ gewählt. Bei Stornieren der Rechnung fehlt der Mitarbeiterabrechnung somit die Berechnungsgrundlage, da das Rezept wieder in den Status “in Arbeit“ gesetzt wurde.
Bei einer Stornierung der Mitarbeiterabrechnung vom Mai wäre auch nichts anderes passiert wie bei der Stornierung der Mitarbeiterabrechnung vom August. Bei der erneuten Erstellung der Mitarbeiterabrechnung wären alle noch nicht abgerechneten Leistungen bis zum Druckdatum abgerechnet worden. Dieses Druckdatum wird beim Anzeigen der Maske mit dem Tagesdatum vorbelegt und das ist natürlich änderbar.
Um in Ihrem Falle wieder zwei Mitarbeiterabrechnungen (für August und September) zu erhalten, hätten Sie zuerst eine Abrechnung mit dem Druckdatum 31.08.2006 starten müssen. Dadurch wäre eine Mitarbeiterabrechnung nur für den August erstellt worden. Anschließend hätten Sie wie gewohnt die Septemberabrechnung durchführen können.
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