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 Wandlung einer Rechnung
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Gela

Deutschland
4 Beiträge

Gesendet am: - 08/10/2006 :  20:37:06  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Einige Patienten wünschen nachträglich eine Wandlung Ihres Rezeptes. In meinem Fall sollte im September eine Privatrechnung für eine ostheopatische Behandlung im August in eine private Heilpraktikerrechnung geändert werden. ADAD stornierte nach Storno der Augustrechnung auch die Mitarbeiterrabrechnung August und nach Neuerstellung der HP Rechnung wurde mit der nächsten Mitarbeiterabrechnug August und September zusammen neu abrechnet. Gut das ich eine Rechnung im August storniert habe, was wäre wohl passiert, wenn ich eine Rechnung aus dem Mai ändern hatte müssen!
Frage: Kann man den Zeitraum der Mitarbeiterabrechnungen auswählen ?

Geändert durch - Gela am 08/10/2006 20:39:20

Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 10/10/2006 :  15:14:57  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Vermutlich haben Sie als Grundlage für die Mitarbeiterabrechnung die Abrechnungsart “nur Behandlungen auf freigegebnen bzw. abgerechneten Rezepten berücksichtigen“ gewählt.
Bei Stornieren der Rechnung fehlt der Mitarbeiterabrechnung somit die Berechnungsgrundlage, da das Rezept wieder in den Status “in Arbeit“ gesetzt wurde.

Bei einer Stornierung der Mitarbeiterabrechnung vom Mai wäre auch nichts anderes passiert wie bei der Stornierung der Mitarbeiterabrechnung vom August. Bei der erneuten Erstellung der Mitarbeiterabrechnung wären alle noch nicht abgerechneten Leistungen bis zum Druckdatum abgerechnet worden. Dieses Druckdatum wird beim Anzeigen der Maske mit dem Tagesdatum vorbelegt und das ist natürlich änderbar.

Um in Ihrem Falle wieder zwei Mitarbeiterabrechnungen (für August und September) zu erhalten, hätten Sie zuerst eine Abrechnung mit dem Druckdatum 31.08.2006 starten müssen. Dadurch wäre eine Mitarbeiterabrechnung nur für den August erstellt worden. Anschließend hätten Sie wie gewohnt die Septemberabrechnung durchführen können.
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