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 Anteilsrechnung nach falscher Abrechn. o Zuzahlung
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bomm

87 Beiträge

Gesendet am: - 09/05/2017 :  19:11:23  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Eine Verordnung wurde versehentlich als zuzahlungsfrei erfaßt und so abgerechnet. In der Abrechnung waren natürlich auch diverse korrekte Verordnungen.
Von der Krankenkasse kam wegen nicht vorliegender Zuzahlungsbefreiung eine entsprechende Beanstandung mit Korrekturberechnung, und der Zahlbetrag wurde um den vorgesehenen Eigenanteil reduziert.

Wie kann ich jetzt eine Rechnung über die Zuzahlung an den Patienten stellen?

Bodo
(Kundennummer 31571)

herrmanj

Germany
1032 Beiträge

Gesendet am: - 09/05/2017 :  20:53:10  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
1. Das beanstandete Rezept durch Drücken auf den Button <abgerechnet Nr. ...> wieder in den Status "in Arbeit setzen". Die anderen Rezepte dieser Rechnungsnummer bleiben davon unbeeindruckt.
2. bei Zuzahlung Haken setzen und Speichern
3. Status des Rezeptes ändern mittels "Rezept als abgerechnet kennzeichnen" -> da steht dann hinterher <abgerechnet Nr. 0> und nicht mehr die ehemalige Rechnungsnummer, Schade aber was soll's. Der Zweck heiligt die Mittel.
4. Über Schnelldruck Anteilsrechnung drucken, fertig

Ob dieses Vorgehen an irgendeiner Ecke Nachteile mit sich bringt weiß ich nicht zu 100%. Das müsste die Entwicklung sagen. Das Ziel wurde aber erst mal erreicht.
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Entwicklung

Deutschland
1944 Beiträge

Gesendet am: - 10/05/2017 :  10:15:37  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Anderer Vorschlag:
Rezept duplizieren Zuzahlung markieren, speichern, als abgerechnet kennzeichnen und Anteilsrechnung drucken. Dabei auf das richtige Rezeptausstellungsdatum achten.

Vorteil: Aus der Rechnung wird kein Rezept herausgenommen.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 10/05/2017 :  11:15:32  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ich habe das bisher auch wie herrmanj gehandhabt. Die Rechnungsnummer 0 wird in der Memo der korrekten Rechnungsnummer zugeordnet. Anhand der gleich bleibenden Rezeptnummer ist der Vorgang klar belegbar.

Ich habe einfach Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass da ein Rezeptwert von ca. 100 € als abgerechnet erscheint, zu dem keine Einnahme außer der Zuzahlung gehört.
Sollte das bei einer Außenprüfung des Finanzamtes auffallen, wird erfahrungsgemäß gnadenlos hinzugeschätzt.
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