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 Quittungen für Rezeptgebühren
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physioergo

Deutschland
9 Beiträge

Gesendet am: - 23/10/2006 :  13:44:04  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Guten Tag,

wir haben in der letzten Zeit immer wieder Beschwerden von Patienten, weil deren Krankenkassen die Quittungen über geleistete Zuzahlungen nicht anerkennen mit der Begründung, daß es sich nicht um gesetzliche Zuzahlungen handele.
Können Sie bitte den Text dahingehend ändern, daß auch jede Krankenkasse versteht, daß es sich bei einer Quittung für eine Anteilsrechnung, um eine Quittung für den gesetzlich zu zahlenden Eigenanteil ist.

Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 24/10/2006 :  09:25:00  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Für mich ist das Problem nicht ganz klar. Was genau beanstanden die Krankenkassen.
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physioergo

Deutschland
9 Beiträge

Gesendet am: - 24/10/2006 :  13:02:28  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Die Kassen beanstanden, dass es sich bei dem quittierten Betrag nicht um den gesetzlich zu zahlenden Eigenanteil handele.
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Hotline

Deutschland
1913 Beiträge

Gesendet am: - 24/10/2006 :  15:16:21  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage
Wir können anhand Ihre Nachricht leider nicht feststellen wie denn die Quittung aussehen soll.
Unter Umständen sollten Sie Ihrem Patienten eine Anteilsrechnung (Schnelldruck - Anteilsrechnung) aushändigen. Hier werden alle Angaben ausführlichst dokumentiert.
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physioergo

Deutschland
9 Beiträge

Gesendet am: - 25/10/2006 :  11:29:38  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Sie müssen nur den Text ändern. Es müssen die Worte gesetzlich vorgeschriebener Eigenteil in Höhe von 10% oder Zuzahlung gem. SGB vorkommen. Das kann doch nicht so schwierig sein..
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Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 25/10/2006 :  14:24:02  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Bitte benutzen Sie bitte die Quittungsvorlage "Anteilsquittung alte Art" oder drucken Sie einen Anteilsrechnung. In beiden Fällen wird der Prozentsatz ausgewiesen.
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physioergo

Deutschland
9 Beiträge

Gesendet am: - 26/10/2006 :  10:57:17  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
1. Eine Anteilsrechnung ist keine Quittung!!!!!

2. Quittung alter Art kann man leider auch nicht nehmen, da die Rezeptgebühr in Höhe von 10 € nicht gesondert ausgewiesen wird.
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Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 26/10/2006 :  13:09:25  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Bitte passen Sie die Quittung gemäß Ihren Vorstellungen selbst an.
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