wir haben in der letzten Zeit immer wieder Beschwerden von Patienten, weil deren Krankenkassen die Quittungen über geleistete Zuzahlungen nicht anerkennen mit der Begründung, daß es sich nicht um gesetzliche Zuzahlungen handele. Können Sie bitte den Text dahingehend ändern, daß auch jede Krankenkasse versteht, daß es sich bei einer Quittung für eine Anteilsrechnung, um eine Quittung für den gesetzlich zu zahlenden Eigenanteil ist.
Wir können anhand Ihre Nachricht leider nicht feststellen wie denn die Quittung aussehen soll. Unter Umständen sollten Sie Ihrem Patienten eine Anteilsrechnung (Schnelldruck - Anteilsrechnung) aushändigen. Hier werden alle Angaben ausführlichst dokumentiert.
Sie müssen nur den Text ändern. Es müssen die Worte gesetzlich vorgeschriebener Eigenteil in Höhe von 10% oder Zuzahlung gem. SGB vorkommen. Das kann doch nicht so schwierig sein..
Bitte benutzen Sie bitte die Quittungsvorlage "Anteilsquittung alte Art" oder drucken Sie einen Anteilsrechnung. In beiden Fällen wird der Prozentsatz ausgewiesen.