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 Änderung bei der DAK
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PhysioPointRaunheim

54 Beiträge

Gesendet am: - 26/10/2006 :  14:39:31  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche PhysioPointRaunheim's Homepage
Hallo,
wir haben folgendes Problem.

Wir haben am 29.9. die Abrechnung gemacht und ab dem 1.10. hat sich bei der DAK die Prüfstelle für die Abrechnung geändert.

Jetzt haben wir die Daten an diesem 29.9. zu der "alten" Abrechnungsstelle geschickt. Die DAK möchten jetzt aber nochmal alles an die "neue" Adresse geschickt haben(Rezepte habe wir noch behalten da wir uns nicht sicher waren was los ist)

Ich kann aber die DTA-Wiederholung nicht an die "Neue" Adresse schicken, sonder nur an die "alte" da es ja schon gespeichert ist.

Oder geht das doch irgendwie.

Oder muß ich alles nochmal stornieren und neu verschicken, dann ändert sich aber die Rechnungsnummer, oder?

Ich hoffe das versteht jetzt auch jemand

Entwicklung

Deutschland
1994 Beiträge

Gesendet am: - 26/10/2006 :  15:53:57  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Das ist ein generelles Problem.
Abrechnungen so kurz vor dem Quartalsende sind eigentlich nicht zu empfehlen.
Am 29.09 wurde die Rechnungsprüfung noch von der DAK selbst vorgenommen und dementsprechend für die DAK verschlüsselt und am gleichen Tag noch übermittelt. Wenn die Rezepte dann bei der alten Abrechnungsstelle eintreffen, ist diese nicht mehr zuständig.

Was dann mit den Daten passiert ist vom goodwill der Kasse und der Abrechnungsstelle abhängig. Da ist schon alles vorgekommen: Vom 'geräuschlosen' Weiterleiten aller Unterlagen zur zuständigen Stelle (TKK) bis zum Vernichten der Abrechnungsdaten (Kommentar des zuständigen Sachbearbeiters in Emmendingen: Wir hatten keinen Auftrag zur Weiterleitung).

Generell: Eine neue Abrechnungsstelle hat i.d.R. eine andere Verschlüsselung. Ein einfaches Wiederholen der Datenweitergabe ist daher nicht möglich. Sie müssen also die Rechnung stornieren und dann erneut erstellen. Es gibt daher neue Rechnungsnummern.

Um sich diese unnötige Mehrarbeit zu sparen, sollte man statt am Ende des Monats, besser am Anfang des Folgemonats abrechnen.

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