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 Einstelliger ICD-Code
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Pit

Germany
99 Beiträge

Gesendet am: - 08/04/2018 :  12:56:25  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Hallo,
wenn ein einstelliger ICD-Code korrekt eintagen wurde, fragt ADAD trotzdem ob dies richtig sei.
Ich denke mal, das es möglich sein sollte, dass im Programm intern abgefragt werden kann, ob dieser eingegebene Code tatsächlich in der Datenbank vorhanden ist. So kann diese völlig unsinnige Meldung und der damit verbundene Aufwand vermieden werden.


Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser

Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 10/04/2018 :  09:39:13  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Wir benutzen die aktuellen Daten (2018) inclusive der Markierung ob der Eintrag “Endstellig“ ist von DIMDI. Bitte schreiben Sie doch, welcher ICD10 - Code die falsche Meldung produziert.
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Pit

Germany
99 Beiträge

Gesendet am: - 10/04/2018 :  09:46:10  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Soweit ich es in Erinnerung habe.
Alle Code, die keinen Punkt und nachfolgende Unterscheidungszahl haben.
Z.B: M54 , M53 , S09, S08 usw. ................

Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser

Geändert durch - Pit am 10/04/2018 09:48:24
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Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 10/04/2018 :  12:23:04  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Die Codes sind genau NICHT "Endstellig". Insofern ist die Meldung völlig OK

Vergleiche:
https://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2018/block-m50-m54.htm#M54
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Pit

Germany
99 Beiträge

Gesendet am: - 10/04/2018 :  13:24:17  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Die Meldung mag ok sein, aber das ändert doch nichts an der Tatsache dass diese Meldung mehr als überflüssig ist!!!!!
Es gibt nun mal diese Codes auf dem Rezept.

Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser

Geändert durch - Pit am 10/04/2018 13:25:37
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herrmanj

Germany
1032 Beiträge

Gesendet am: - 10/04/2018 :  23:15:54  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Ich finde die Meldung auch manchmal etwas nervig, zumal man ja bei falschem Code keine Absetzung bekommt, oder hatte schon mal jmd. eine? Im Prinzip machen Ärzte auf den Rezepten Fehler, die wir dann richtig abschreiben.
Formal ist die Meldung aber richtig und das ist ja ein Ziel der Software, den Nutzer auf dem Weg zur sauberen Abrechnung zu begleiten.

Geändert durch - herrmanj am 10/04/2018 23:18:19
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 11/04/2018 :  12:36:50  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
herrmanj:    (...), zumal man ja bei falschem Code keine Absetzung bekommt,
Die Prüfpflicht bezieht sich auch auf den ICD10-Code. Ich würde mich auf Dauer nicht auf die Kulanz der KK verlassen.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 11/04/2018 :  12:44:33  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Entwicklung:    Die Codes sind genau NICHT "Endstellig". Insofern ist die Meldung völlig OK
Aus den FAQ's des IFK zu den ICD10-Codes:

Ist es ausreichend, wenn der Vertragsarzt im Feld ICD-10-Code lediglich z. B. drei Stellen (M51) – also eine unspezifische Diagnose – angegeben hat?

Ja! Sowohl in Form des ICD-10-Codes als auch in ausgeschriebener Form kann eine unspezifische Diagnose, z. B. sonstige Bandscheibenschäden, ausreichend sein. Eine Notwendigkeit zur Spezifizierung des Codes und somit der Diagnose kann erforderlich werden, wenn dem Leistungserbringer die vom Vertragsarzt gemachte Diagnose-Angabe mittels ICD-10-Code für die Behandlung nicht ausreicht. Dann muss ebenfalls Rücksprache gehalten werden und ggf. eine Ergänzung des ICD-10-Codes durch den verordnenden Arzt mit Unterschrift und Datum vorgenommen werden.


Wäre also schön, wenn der Endstelligkeitshinweis mit Abbruchanfrage entfallen würde.
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Entwicklung

Deutschland
1945 Beiträge

Gesendet am: - 11/04/2018 :  15:38:02  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
die KBV sieht’s anders.
https://www.kbv.de/media/sp/2014_06_19_Praxisinformation_ITA_PVS_3Q_2014.pdf
Zitat:
......
Bei der Eingabe des ICD-10-GM-Codes in das PVS sollten Ärzte darauf achten, dass dieser stets endstellig sein muss. Das bedeutet, dass bis zur letzten Stelle eine Zahl steht: beispielsweise G35.20 und nicht nur G35.2-. Unterstützt das PVS die Eingabe beziehungsweise Auswahl der endstelligen Codes nicht, sollten sich Ärzte an ihren Softwareanbieter wenden.
.....

Die Antwort des IFK geht ja in eine andere Richtung. Natürlich ist ein Rezept bei einem ICD10 Code M51 gültig und somit abrechenbar. Wenn aber die Ärzte schon seit längeren angehalten sind stets Endstellig zu codiere und die Ärztesoftware auch keine andere Möglichkeit bietet als endstellig zu codieren, fragen wir ab ob ein teilweise angegebener ICD10 Code tatsächlich auf dem Rezept steht.
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 13/04/2018 :  09:05:50  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Entwicklung:    (...), fragen wir ab ob ein teilweise angegebener ICD10 Code tatsächlich auf dem Rezept steht.
Es muss damit ja nicht gleich die Frage nach dem Abrechnungsabbruch verbunden sein, weil es für Physiotherapeuten ja (z.Zt.) nicht abrechnungsrelevant ist.



Ein einfacher kurzer Hinweis würde genügen, wenn einer überhaupt nötig ist.
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Jane

253 Beiträge

Gesendet am: - 13/04/2018 :  19:26:03  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Und wenn es dann relevant wird,und das wird kommen, möchten alle wieder einen ausführlichen Hinweis oder wie

Ich denke es ist gut so wie es ist und ein wirklich kleines Problemchen.


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