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Entwicklung
Deutschland
1994 Beiträge |
Gesendet am: - 14/12/2006 : 09:52:30
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Die Begründung für eine oder mehrere Fristüberschreitungen bei einem Rezept wird in einer Begründung dem Kassensachbearbeiter übermittelt. Solange dies seitens der Kassen akzeptiert wird, sollte dies auch so bleiben, da es dem Leistungserbringer erheblichen Aufwand erspart.
Die exlizite Begründung je versäumter Leistung ist bereits programmiert und wird im worst case freigeschaltet.
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