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 Beihilfesätze zum 1.8.18
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Entwicklung

Deutschland
1936 Beiträge

Gesendet am: - 13/08/2018 :  13:58:56  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Anmerkungen zu den geänderten Beihilfesätzen:

Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, die Positionsnummern der Beihilfepositionen neu zu ordnen.
Da er dabei das hergebrachte System benutzt hat, sehen die neuen Positionsnummern genau so aus, wie die alten jedoch mit anderer Bedeutung.

So ist zum Beispiel aus
02a Rauminhalation in der Gruppe
die Leistung
02a Radon-Inhalation im Stollen
geworden.

Achten Sie daher bitte intensiv auf die neuen Positionsnummern und vermeiden Sie das Duplizieren von Rezepten.

Die neuen Beihilfesätze gelten für alle Bundesbeamten. In manchen Bundesländern auch für Landesbeamte.
In anderen Bundesländern gelten die alten Beihilfesätze für Landesbeamte. Für wen was gilt, wissen Ihre Patienten besser als wir.

mechanicus

Germany
1798 Beiträge

Gesendet am: - 14/08/2018 :  12:25:40  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ergänzend sei hinzugefügt, dass die Tarife einen unterschiedlichen Gültigkeitsbeginn haben:
  • Bundesbeihilfetarif ab dem 01.12.2017 30.07.2018 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
  • Landesbeihilfetarif Niedersachsen ab dem 01.08.2018

Edit: Bundesbeihilfetarif war in einem Entwurf vom Februar d.J. rückwirkend auf dem 01.12.2017 geplant. Dazu findet sich im endgültigen Gesetzestext nichts mehr, deshalb gelten die Tarife mangels eines festgelegten Gültigkeitsbeginns mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Geändert durch - mechanicus am 14/08/2018 12:59:35
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Jane

251 Beiträge

Gesendet am: - 14/08/2018 :  17:49:26  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo, man sollte bis zum 01.08.18 die Rezepte duplizieren, da man sonst nur die neuen Preis bekommt. Ich gehe davon aus, dass adad sich die alten Preise nicht mehr zieht, auf Grund der neuenh Sortierung oder ist bei dem Preisupdate etwas schief gelaufen ? Grüße
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Entwicklung

Deutschland
1936 Beiträge

Gesendet am: - 15/08/2018 :  11:40:27  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Hallo, man sollte bis zum 01.08.18 die Rezepte duplizieren, da man sonst nur die neuen Preis bekommt.
Wenn man denn die alten Preise will.

Möglicherweise ist dann aber gut gemeint das Gegenteil von gut gemacht.
Die Heißluftbehandlung mit der veralteten Pos Nr. 34 wird durch duplizieren zum Sandbad das nach dem 1.8 die Pos Nr. 34 besitzt.

Noch besser wir’s dann bei Ergotherapeuten. Da kann es dann passieren, dass durch's Duplizieren plötzlich Positionsnummern aus der Logopädie verwendet werden.
Wenn sich dann die Beihilfestelle mit dem Argument Pos Nr 34 Heißluftbehandlung gibt es nicht stur stellt, schreiben Sie wegen falscher Positionsnummern die Rechnung neu.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass adad sich die alten Preise nicht mehr zieht, auf Grund der neuenh Sortierung oder ist bei dem Preisupdate etwas schief gelaufen ?
Beim Update ist bewusst darauf geachtet worden, dass die neuen Leistungen neue interne Ordnungsnummern bekommen.
Dadurch wurde vermieden, dass Sie bei der Leistungsauswahl plötzlich 34 Heißluftbehandlung und 34 Sandbad sehen.
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felix

Deutschland
182 Beiträge

Gesendet am: - 15/08/2018 :  15:26:02  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche felix's Homepage  Antwort mit Zitat
Hallo,
liege ich denn falsch in der Annahme daß wir als Physios gar keine Verträge mit der Beihilfe haben und unsere Preise selbst gestalten können??
Nach den alten Preislisten haben die Ersatzkassen für verschiuedene Anwendungen teilweise mehr bezahlt als die Beihilfe?
Gruß Felix
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Jane

251 Beiträge

Gesendet am: - 15/08/2018 :  15:42:43  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Vielleicht stehe ich ja ein bisschen auf der Leitung, aber ich gehe wohl richtig in der Annahme, das alle Beihilferezepte mit Ausstellungsdatum vor dem 01.08.18 zu den alten Preise abgerechnet werden, also auch mit den alten PositionsNr., d.h. ich müsste alles manuell eingeben oder?
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Entwicklung

Deutschland
1936 Beiträge

Gesendet am: - 15/08/2018 :  16:20:22  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Sie können vom Preis her abrechnen was Sie wollen.
Der Beihilfesatz sagt nur aus, was der Patient vom Vater Staat erstattet bekommt. Der Name Beihilfe deutet darauf hin, dass dem Beamten etwas dazugegeben wird. Viele Beamte haben sich für den Rest den sie selbst tragen müssen versichert. Rechnet man nur die Beihilfe ab, freut sich die Versicherung und die Sparfüchse.

Von den Positionsnummern würde ich die neuen Positionsnummern verwenden, denn die gelten ja jetzt.
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Hand und Herz

389 Beiträge

Gesendet am: - 16/08/2018 :  08:58:27  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch felix

Hallo,
liege ich denn falsch in der Annahme daß wir als Physios gar keine Verträge mit der Beihilfe haben und unsere Preise selbst gestalten können??
Nach den alten Preislisten haben die Ersatzkassen für verschiuedene Anwendungen teilweise mehr bezahlt als die Beihilfe?
Gruß Felix



Das ist richtig. Daher stelle ich meinen Beihilfe-Patienten auch meine Privatpreise in Rechnung.
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mechanicus

Germany
1798 Beiträge

Gesendet am: - 16/08/2018 :  09:13:24  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Jane:    (...), das alle Beihilferezepte mit Ausstellungsdatum vor dem 01.08.18 zu den alten Preise abgerechnet werden, (...)

Nein, die neuen Bundesbeihilfesätze gelten schon ab dem 30.07.2018!

Ausschlaggebend sollte das Eingangsdatum des Erstattungsantrags des Patienten bei der Beihilfestelle sein, also nicht unser Behandlungs- oder Rechnungsdatum.

Geändert durch - mechanicus am 16/08/2018 09:17:21
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UKG

24 Beiträge

Gesendet am: - 16/08/2018 :  11:57:26  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche UKG's Homepage  Antwort mit Zitat
Hallo,

wir stellen ebenfalls keine Beihilfetarife mehr in Rechnung. Bei uns gelten die Privattarife.

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