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 Storno Ausgleich Offene Posten
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tbsturm

18 Beiträge

Gesendet am: - 10/05/2007 :  22:35:10  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche tbsturm's Homepage
Wie kann man einen Ausgleich für Offene Posten (Rezeptverwaltung) rückgängig machen (stornieren), wenn man z.B. ein falsches Rezept aufgerufen hat?

Hotline

Deutschland
1913 Beiträge

Gesendet am: - 11/05/2007 :  08:35:07  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Hotline's Homepage
Sie haben ein Rezept versehentlich als bezahlt gebucht und wollen diesen Fehler rückgängig machen.

Bei Privatrechnungen / Kostenträgerrechnungen / Kassenrechnungen:
Möglichkeit 1:
Setzen Sie das Rezept durch Klick auf die Rechnungsnummer wieder in den Status "in Arbeit".
Nach der Beantwortung der Sicherheitsabfrage mit "Ja" wird eine automatische Gegenbuchung erzeugt. Anschließend setzen Sie das Rezept in den Status "frei zur Abrechnung" bzw. rechnen es direkt ab. Diese Möglichkeit ist bei Sammelrechnungen recht aufwendig und daher für Sammelrechnungen nicht zu empfehlen.

Möglichkeit 2:
Rufen Sie den Menüpunkt Abrechnung / Storno Rechnungen auf und stornieren die Rechnung
Nach der Beantwortung der Sicherheitsabfrage mit "Ja" wird eine automatische Gegenbuchung erzeugt. Alle betroffenen Rezepte erhalten den Status "frei zur Abrechnung".


Bei Anteilsrechnungen:
Entfernen Sie im Rezept die Markierung "Zuzahlung". Anschließend speichern Sie das Rezept durch Drücken auf die Schaltfläche "speichern". Nach der Beantwortung der Sicherheitsabfrage mit "Ja" wird eine automatische Gegenbuchung erzeugt. Nun markieren Sie wieder das Feld "Zuzahlung" und speichern das Rezept erneut. Dadurch wird ein neuer OP erzeugt.


Achtung: Es wird bei erneuter Abrechnung in jedem Fall einen neue Rechnungsnummer vergeben.
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