Bei gekürzten Rechnungen wird der Zahlbetrag gebucht, die Kürzung auf der Originalrechnung vermerkt (Kugelschreiber) und der offene Posten gelöscht.
Da adad95 die Buchhaltung nach dem Prinzip Einname-Überschussrechnung führt, stimmt die Buchhaltung bei dieser Vorgehensweise. Was nicht stimmt sind statistische Auswertungen und möglicherweise Mitarbeiterabrechnungen. Um dies korrekt abzuwickeln, muß die betroffene Rechnung storniert, das Rezept korrigiert und die Rechnung erneut erstellt werden.