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Ridler Datentechnik
Deutschland
1107 Beiträge |
Gesendet am: - 12/12/2007 : 13:49:19
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Die bei Fristüberschreitung in adad95 anzugebenden Begründung wird beim Datenaustausch zur Abrechnung mit übermittelt. Der Sachbearbeiter sieht dies dann bei der Datenrevision sofort. Auf die früher übliche Notiz auf dem Urbeleg kann seitdem verzichtet werden. |
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