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Entwicklung
Deutschland
1994 Beiträge |
Gesendet am: - 31/01/2008 : 14:34:06
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Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird zum Lesen der Gesundheitskarte ein sogenannter Heilberufsausweises benötigt. Ob dieser auch für das ‚einfache’ Lesen der Adresse des Patienten notwendig ist, können wir noch nicht sagen. Spätestens bei der Einführung von elektronischen Rezepten für ‚sonstige Heilmittelerbringer’ werden andere Kartenlesesysteme notwendig.
Achtung: Die elektronischen Rezepte werden zuerst in Apotheken eingeführt. Wenn dies stabil bundesweit läuft, wird man sich der Verwirklichung der anderen Rezeptarten (Muster 13 etc.) widmen. Also nach unserer Einschätzung nicht so bald. Das Problem hierbei: Auf einem elektronischem Rezept kann man schlecht den Erhalt einzelner Leistungen quittieren. |
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