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bbmt
Deutschland
5 Beiträge |
Gesendet am: - 06/02/2008 : 13:56:50
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Momentan ist jeder Arzt noch durch seine KV-Nummer identifizierbar.Bei einer Verordnung von einer Gemeinschaftspraxis mit z.B. 3 Ärzten (jeder hat eine eigene KV-Nr.) kann man den Arzt, der die Verordnung ausgestellt hat, nur durch die im oberen linken Adressfeld eingedruckte KV-Nr. zuordnen (auf dem Stempel stehen ja normalerweise nur die Namen und Adressen).Wie kann ich nun das Rezept mit dem richtigen Arzt anlegen, wenn das Feld bei adad mit der KV-Nr. nicht mehr existiert? Momentan muss man in der Ärzteverwaltung alle Ärzte aufrufen und nachsehen, welche KV-Nr. welchem Arzt zugeordnet ist. Sehr umständlich.
Dann gibts noch ein Problem: Wenn ich einen neuen Arzt anlegen möchte, verlangt die Maske die Betriebsstellen-Nr. und die Arzt-Nr. (gilt ja erst ab 1.7.)und das Feld mit der KV-Nr. lässt sich nicht beschreiben. Dies bedeutet, ich kann keinen neuen Arzt anlegen, da das Programm Betriebsstellen- und Arzt-Nr. verlangt, um den Arzt abzuspeichern.
Weiß jemand Rat?
Gruß und Danke bbmt |
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Rauschi
2 Beiträge |
Gesendet am: - 07/02/2008 : 09:57:29
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Hallo ! Wir haben das selbe Problem!Wegen der Betriebsst.NR haben wir bei den Ärzten angerufen.(Die meisten wissen lustiger Weise nichts davon).An die Arztnr. einfach zwei nullen hängen und wichtig ist die Diagnose!Ohne kannst Du nicht abrechnen!Dann kann ich nur noch Ridler zitieren: "Alle Kunden haben zusammen mit dem Freischaltcode 6.0x folgende Erläuterung erhalten:
Ab 01.01.2008 neue Verordnungen mit Betriebstättennummer und lebenslanger Arztnummer: seit Jahresanfang 2008 sind neue Rezeptformulare eingeführt worden. Die neuen Formulare enthalten statt der Vertragsarztnummer die Betriebsstättennummer und statt VK gültig bis die lebenslange Arztnummer. Die Rezeptmaske von adad95 wurde entsprechend angepaßt. Die bisher geführte KV Nummer des Arztes entfällt vollständig. Bis auf weiteres ist diese zum Nachsehen noch in der Stammanlage des Arztes verfügbar.
Da alte Rezeptformulare noch aufgebraucht werden dürfen, gilt für alte Rezepte folgende Regel: Das Feld Vertragsarzt-Nr. (KV-Nummer) wird für Betriebsstättennummer benutzt. Wenn leer, füllt adad95 dieses Feld beim DTA mit 999999999. Es kann also auch leer bleiben. Das Feld VK gültig bis wird für die lebenslange Arztnummer benutzt. Wenn leer, füllt adad95 dieses Feld beim DTA mit 999999999. Nicht jeder Arzt muß seine lebenslange Arztnummer auf der Verord-nung angeben. In diesem Fall muß der Arzt auf dem Rezept 111111111 eintragen.
Bitte beachten: Arztpraxen können mehrere Arztnummern besitzen (in einer Praxis arbeiten mehrere Ärzte). Ärzte können mehrere Betriebsstättennummern aufweisen (Arzt arbeitet in mehreren Praxen)." |
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Entwicklung
Deutschland
1994 Beiträge |
Gesendet am: - 07/02/2008 : 10:19:33
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Die Notwendigkeit zum Erfassen der KV-Nummer entfällt mit der Einführung der Technischen Anlage Vers. 6. zum 01.02.2008. Aus diesem Grunde wurde das entsprechende Eingabefeld in der Rezeptmaske gelöscht. Statt dessen wurden die in der Zukunft zu benutzenden Felder Betriebsstättennummer und Arztnummer eingefügt.
Zu Ihren Fragen: Zitat: Wie kann ich nun das Rezept mit dem richtigen Arzt (bei Gemeinschaftspraxen) anlegen, wenn das Feld bei adad95 mit der KV-Nr. nicht mehr existiert?
Ich nehme an, Sie möchten zu bessere statistische Auswertung, die Rezepte dem einzelnen Arzt und nicht der gesamten Praxis zuordnen. Da in der Rezeptmaske die Felder Arztname, Betriebsstättennummer und Arztnummer angezeigt werden könnte man ja eines dieser Felder vorübergehent dazu nutzen.
Zitat: Wenn ich einen neuen Arzt anlegen möchte, verlangt die Maske die Betriebsstellen-Nr. und die Arzt-Nr. (gilt ja erst ab 1.7.)und das Feld mit der KV-Nr. lässt sich nicht beschreiben. Dies bedeutet, ich kann keinen neuen Arzt anlegen, da das Programm Betriebsstellen- und Arzt-Nr. verlangt, um den Arzt abzuspeichern.
Wie schon mehrfach erwähnt, füllen Sie die Felder mit 999999999
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