Bei Freigabe eines Rezeptes ausgestellt durch eine Zahnarztpraxis erscheint folgender Hinweis "Bitte geben Sie entweder die alte KV-Nr. des Arztes (7-stellig) oder die neue lebenslange Arzt-Nr. (9-stellig) ein." Die KV-Nr. des Zahnarztes ist allerdings nur 5-stellig.