Mit den RVO-Kassen ist durch den ifk ein Behandlungsbeginn bis zu 14 Tage nach Ausstellungsdatum vereinbart (siehe Fax, das ich Ihnen gerade habe zukommen lassen). Bei der Abrechnung eines Kassenrezeptes wird die Fristüberschreitung auch korrekt erst nach 14 Tagen markiert. Allerdings passiert das jetzt auch teilweise, nicht durchgängig, mit Ersatzkassenrezepten (Barmer, DAK), für die nach wie vor die 10-Tagesfrist gilt. Die Situation tritt auch auf, wenn die Behandlung mit Pausen unterbrochen wurde. Somit kann man sich nicht auf die Farbmarkierungen verlassen.
Was muss ich ggf. ändern oder einstellen, damit diese Funktion bei der Abrechnung die richtigen Ergebnisse liefert?
adad95 überprüft den Abstand Rezeptausstellungsdatum zu Behandlungsbeginn nach dem im Mandanten unter Sonstiges hinterlegten Wert. Leider ist man sich mal wieder nicht einig und der VDAK schreibt 10 Tage, wogegen RVO 10 Arbeitstage nennt. Hieraus resultieren wohl die benannten 14 Tage.