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Edgar

*Topic000

Gesendet am: - 13/02/2018 :  16:49:04  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Hallo,
bei der Anlage einer neuen Verordnung durch Kopieren der letzden Verordnung wird im Bereich " Verordnung nach Maßgabe des Kataloes" grundsätzlich das Feld Verordnung außerhalb des Regelfalls belegt.
Nach dem Kopieren einer Verordnung ist es jedoch meist eine Folgeverordnung die eingegeben werden soll. Darüber hinaus gibt es in einigen Heilmittelbereichen gem. Heilmittelrichtlinie keine Verordnung ausserhalb des Regelfalls.

Eine Vorbelegung mit " Folgeverordnung" würde die ständige Änderung ersparen.

Gruß
Edgar

herrmanj

Germany
1032 Beiträge

Gesendet am: - 13/02/2018 :  17:33:08  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Dann scheint das in ADTax etwas anders als in adad95 gelöst zu sein. Für adad95 hatte ich diesen Vorschlag unterbreitet.

https://forum.adad95.de/topic.asp?TOPIC_ID=5226&SearchTerms=Folgeverordnung
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