Die SCF, die italienische Schwestergesellschaft der GEMA, hatte den Zahnarzt Del Corso verklagt, weil er in seiner Zahnarztpraxis in Turin Hintergrundmusik gespielt, sich aber geweigert hatte, eine Vergütung zu entrichten. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass im vorliegenden Fall eine öffentliche Wiedergabe ausgeschlossen sei, da die in der Zahnarztpraxis verbreitete Musik keinen Einfluss auf die Wahl des Zahnarztes durch den Patienten habe, die Zahnarztpraxis privat sei und daher keinem öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Ort gleichgestellt werden könne.
Inhaber von Physiotherapiepraxen können ohne jeden Zweifel unter Berufung auf das Del Corso - Urteil in Zukunft die Zahlungen an die GEMA verweigern. Deren Patientenkreis setzt sich ebenfalls wie bei Zahnärzten nicht aus einer unbestimmten Zahl potenzieller Leistungsempfänger und nicht aus recht vielen Personen zusammen.
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felix
Gesendet - 30/06/2016 : 16:32:52 Hallo, habe den Artikel erst jetzt zur Kenntnis genommen.Diese Zahlung ist mir schon lange ein Dorn im Auge.Hat schon jemand wegen diesem Urteil Kontakt zur GEMA aufgenommen?Würde es gerne versuchen.Gibt es ein Aktenzeichen für dieses Urteil?
Gruß Felix
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