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T H E M A      Ü B E R S I C H T
casa_medendi Gesendet - 07/01/2014 : 12:22:23
Ich würde mir eine bessere Urlaubsplanung wünschen.
Z.B wäre eine Statistik (Übersicht) der vergangenen Jahre Pro Mitarbeiter hilfreich. Ausserdem fehlt mir die Zuornung des Urlaubs für ein bestimmtes Jahr.
D.h. man sollte den Resturlaub des vergangenen Jahres der z.B. im Januar genommen wird auf das vergangene Jahr buchen können.

Vielleicht haben ja die anderen Anwender auch noch ein paar Vorschläge zu diesem Thema.

12     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
Entwicklung Gesendet - 13/10/2016 : 16:28:17
Sehr geehrter Herr Klien,

sehr aufschlussreich sind die Antworten ja nicht.

Zitat:
Zu 1)
Welche Informationen wollen Sie in dieser Statistik denn sehen?
MA. Mit Urlaubstage, KH Tagen und Fortbildungstagen



Was sind KH - Tage?
Sollen die Fortbildungstage differenziert werden?

Zitat:
Zu 2)
Soll §7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz bei der Übertragung des Urlaubs gelten.
Als Option unter MA auswählbar


Was bedeutet, es sind zwei Modi zu programmieren.
Zitat:
Zu 3)
Wie soll adad95 die ‚Jahresurlaubszahl‘ automatisch berechnen?
Jahresurlaub im Verhältnis zu realer Arbeitszeit

Wie soll der Urlaub der Aushilfen( 450 EUR) berechnet werden? (Bitte beide Punkte mit Rechenweg)
Option Minijobs unter MA auswählbar: Minijobs

Sorry da fehlt zweimal der Rechenweg
Zitat:
Wie soll bei der automatischen Berechnung §6 Bundesurlaubsgesetz beachtet werden?
Als Option unter MA

Soll §4 Bundesurlaubsgesetz überwacht werden?
Als option

Was bedeutet, es sind jeweils zwei Modi zu programmieren.
SebastianKlien Gesendet - 12/10/2016 : 08:48:01
Antwort unten angefügt

Zu 1)
Welche Informationen wollen Sie in dieser Statistik denn sehen?
MA. Mit Urlaubstage, KH Tagen und Fortbildungstagen

Wie lange müssen diese Daten zurückreichen?
5-6 Jahre

Brauchen Sie einen Ausdruck nach §6 Bundesurlaubsgesetz?
nein

Zu 2)
Soll §7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz bei der Übertragung des Urlaubs gelten.
Als Option unter MA auswählbar


Zu 3)
Wie soll adad95 die ‚Jahresurlaubszahl‘ automatisch berechnen?
Jahresurlaub im Verhältnis zu realer Arbeitszeit

Wie soll der Urlaub der Aushilfen( 450 EUR) berechnet werden? (Bitte beide Punkte mit Rechenweg)
Option Minijobs unter MA auswählbar: Minijobs

Wie soll bei der automatischen Berechnung §6 Bundesurlaubsgesetz beachtet werden?
Als Option unter MA

Soll §4 Bundesurlaubsgesetz überwacht werden?
Als option


Vielen Dank für Ihre Mühen...

Sebastian Klien
Entwicklung Gesendet - 10/10/2016 : 09:39:34
Hallo Herr Klien,

ich hätte da noch ein paar Fragen:

Zu 1)
Welche Informationen wollen Sie in dieser Statistik denn sehen?
Wie lange müssen diese Daten zurückreichen?
Brauchen Sie einen Ausdruck nach §6 Bundesurlaubsgesetz?

Zu 2)
Soll §7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz bei der Übertragung des Urlaubs gelten.

Zu 3)
Wie soll adad95 die ‚Jahresurlaubszahl‘ automatisch berechnen?
Wie soll der Urlaub der Aushilfen( 450 EUR) berechnet werden? (Bitte beide Punkte mit Rechenweg)
Wie soll bei der automatischen Berechnung §6 Bundesurlaubsgesetz beachtet werden?
Soll §4 Bundesurlaubsgesetz überwacht werden?
Hand und Herz Gesendet - 08/10/2016 : 13:13:01
Hallo zusammen,
ich drucke zum Jahresende jeden Mitarbeiter 2-fach( für Mitarbeiter und mich) aus, schreibe handschriftlich den Resturlaub auf und lasse diese Dokument vom Mitarbeiter unterschreiben. Dann hefte ich dieses Blatt in die Personalakte ein. Wenn ein Mitarbeiter erst im März anfängt, ein Todesfall, Hochzeit, Baby den Urlaubsanspruch verändert, rechne ich den Urlaub dann passend um und notiere auch dies handschriftlich auf dem Dokument.
SebastianKlien Gesendet - 07/10/2016 : 12:42:32
Hallo Entwicklung: mein Lastenheft hat nur folgende Aufträge:
1. eine Statistik (Übersicht) der vergangenen Jahre Pro Mitarbeiter 2. Eine Zuordnung des Urlaubs für ein bestimmtes Jahr: D.h. man sollte den Resturlaub des vergangenen Jahres der z.B. im Januar genommen wird auf das vergangene Jahr buchen können. Oder anders formuliert. Die Urlaubstage werden wie eine Art Guthabenkonto verwaltet, die mit ins neue Jahr übertragen werden können
3. Wenn ein Mitarbeiter in der Mitte eines Jahres anfängt, sollte adad automatisch die Jahresurlaubszahl auf die real gearbeiteten Tage runterrechnen.
Das wäre es schon. Können Sie das kalkulieren.
Besten Dank und herzliche Grüße

S. Klien


Sebastian Klien
mechanicus Gesendet - 04/10/2016 : 18:26:29
Na, da prallen jetzt aber Welten zusammen. ;-)
Das Pflichtenheft ist von Auftragnehmer (hier RD bzw. Entwicklung) zu erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Hausaufgaben gelöst werden. Nicht zu verwechseln mit dem Lastenheft, in dem Sebastian die Hausaufgaben stellt.

Zitat:
Ersterfassung durch SebastianKlien

Wenn es einige sind, die sich das wünschen, könnten wir es ja umlegen.

Schon klar, aber wer bezahlt dann für was?
Solltest Du für umsonst arbeiten, stelle ich Dich sofort ein! :-))
Entwicklung Gesendet - 04/10/2016 : 08:44:25
Lieber Herr Klien,

ein 2 - Zeiler ersetzt sicher kein Pflichtenheft.

Daher können wir nicht abschätzen wieviel Aufwand das Erstellen einer Urlaubsverwaltung nach Ihren Wünschen ist. Folglich kann auch kein Preis genannt werden.

Zudem endet der Beitrag von casa_medendi mit den Worten
„Vielleicht haben ja die anderen Anwender auch noch ein paar Vorschläge zu diesem Thema.“

Was dann die ganze Programmierung ohne Pflichtenheft zu einer never ending story machen würde.
SebastianKlien Gesendet - 30/09/2016 : 11:56:38
Hallo Entwicklung,
das Pflichtenheft wäre die von casa_medendi beschriebenen Wünsch. Was würde das Umsetzten kosten? Wenn es einige sind, die sich das wünschen, könnten wir es ja umlegen

Sebastian Klien
Entwicklung Gesendet - 19/09/2016 : 14:37:04
Die Urlaubsverwaltung ist für den Zweck Terminplanung vollkommen ausreichen.

Es bestanden noch nie weitergehende Pläne. Wir sind aber gerne bereit Ihnen ein Angebot für die Individual – Programmierung Ihres Wunsches zu unterbreiten.

Bitte übersenden Sie uns dazu Ihr Pflichtenheft.
SebastianKlien Gesendet - 16/09/2016 : 16:48:19
Wir kämpfen sehr mit der rudimentären Urlaubsverwaltung der Mitarbeiter. Ist es nicht möglich, hier noch nachzubessern, damit wir nicht manuell eine Urlaubskonto für jedne Mitarbeiter führen müssen. Selbst wenn ein Mitarbeiter im Mai Anfängt, muss ich im ersten Jahr die verringerte Zahl eintragen und dann im zweiten Jahr daran denken, manuell die Urlaubstage zu ändern...
Besten Dank

Sebastian Klien
SebastianKlien Gesendet - 08/01/2016 : 19:16:22
Gibt es hier schon eine Idee. Den Resturlaub aus dem Vorjahr müssen wir z.b. manuell notieren.. lässt sich das nicht noch einbauen?

Danke und Grüße

Sebastian Klien
SebastianKlien Gesendet - 07/01/2014 : 17:54:04
Das fände ich auch seht hilfreich.

Gruss

Sebastian Klien

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