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T H E M A Ü B E R S I C H T
Pit
Gesendet - 06/08/2014 : 11:31:06 Hallo, habe nun zum ersten Mal Rezepte zurück bekommen, bei denen die tatsächliche Behandlungsfrequenz von der vom Arzt vorgegebenen Frequenz abwich. Bisher wurde dies nie beanstandet, auch wenn kein Vermerk gemacht wurde. Wir hatten den Änderungsvermerk auf der Rezeptrückseite vergesen..
Krankenkasse HKK.
Der Fall konnte gütlich geklärt werden.. soweit alles ok. Wie wäre es, wenn ADAD die Frequenz überprüfen würde, so wie bei der 14 Tage-frist. Sollte dann auch Vorgaben wie 1-2 verarbeiten können.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst)
Pit
Gesendet - 06/08/2014 : 16:29:50 an TFZ
Welche Kassen waren es?
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser
TFZ
Gesendet - 06/08/2014 : 15:35:25 Ich fände es auch gut, wenn man die Frequenz bei der Rezeptanlage mit eingeben könnte und die Einhaltung auch von Adad bei der Rezeptfreigabe geprüft und ggf. beanstandet würde. Wir hatten schon mehrmals Absetzungen wg. Frequenzüberschreitung, seit neuestem auch bei Frequenzunterschreitungen und sowieso, wenn die Frequenz vom Arzt nicht eingetragen war.
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