T H E M A Ü B E R S I C H T |
bomm |
Gesendet - 04/12/2016 : 18:40:59 Beim HMK-Check wird scheinbar immer das aktuelle Datum für den Vergleich mit den vorhergehenden Verordnungen verwendet. Das ist sicher sinnvoll, wenn noch keine weiteren Daten erfasst sind, aber wenn bereits Behandlungstermine erfasst sind sollten diese verwendet werden, oder ggf. auch das Ausstellungsdatum.
Wenn man den HMK-Check nicht vor Behandlungsbeginn aufruft, sondern zur Kontrolle vor der Abrechnung, kommt es derzeit zu falschen Ergebnissen, weil scheinbar ein falschen Datum für die Berechnung einer Wartefrist verwendet wird. |
1 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Entwicklung |
Gesendet - 05/12/2016 : 10:58:04 Bei der Berechnung der Wartefrist wird immer das Rezeptausstellungsdatum benutzt. Sollte dieses nicht angegeben sein, wird hierfür das Tagesdatum eingesetzt. Diese wird aber dann im Prüfprotokoll vermerkt. Es macht im Übrigen keinen Sinn den Check erst zur Rezeptfreigabe aufzurufen, denn da ist das Rezept ja bereits abgearbeitet.
|
|
|