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T H E M A Ü B E R S I C H T
Phybo
Gesendet - 25/09/2017 : 13:28:45 Hallo,
mein Steuerbüro kann mit der Excel Datei leider nicht viel anfangen. Über eine EBS Konvertierung kann der Text in Spalte "gebucht auf" zwar in Kontennummern geändert werden, diese Möglichkeit ist aber Ende des Jahres nicht mehr zulässig. Kann die Schnittstelle konfiguriert werden? Dann könnten die Daten angepasst werden und es wären keine Postversanddaten. Über eine Aski Schnittstellen lassen sich Buchungen für Leistungen die Mwst frei sind, Leistungen die Umsatzsteuer ermäßigt sind zwar Zusammenfügen, doch idealer wäre, wenn dies nicht über gesonderte Spalten abgebildet wird, sondern in einer Spalte zusammen gefasst wird. Dazu müsste die Schnittstelle konfiguriert werden.
20 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst)
herrmanj
Gesendet - 18/10/2017 : 12:41:09 Genau so sehe ich es auch. In den letzten Wochen/Monaten habe ich unseren Steuerberater exakt dazu gebracht. Die Daten bekommt er nun elektronisch. Theoretisch braucht er nicht mal mehr die Belege und könnte in "Hinterposemuckel" sitzen.
Später wird er einem hoffentlich mal dankbar sein, dass er dadurch die Digitalisierung nicht verschlafen hat. Falls er nicht mit machen möchte empfehle ich einen Wechsel des Steuerberaters.
Entwicklung
Gesendet - 18/10/2017 : 12:07:58 Zuerst sollte einmal festgehalten werden eine DATEV - Schnittstelle als CSV – Datei (ASCII – Format) gibt es und wird es auch auf absehbare Zeit geben. Die aktuelle Datensatzbeschreibung (Stand 27.07.2017) findet man hier:https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1036228
Jetzt stellt sich die Frage: Wer konfiguriert den Import in das System des Steuerberaters? Wir sind der Meinung das ist ein Teil der Dienstleistung des Steuerberaters. Und gemäß dem Motto ‘Basteln war gestern‘ für den Steuerberater hier das HowTo Video der DATEV für den Steuerberater. https://www.youtube.com/watch?v=ch0fDu0j-zU
Zitat:anonymus: Da die überlassenen Daten an den steuerlichen Berater als Beleg dienen, muss die Erstellung reproduzierbar sein. Da kann ich nicht vor den Augen des Prüfers die *.csv Datei zurecht basteln.
Nun wenn der Steuerberater die Datei die er importiert hat nicht aufhebt, hat er dann ein Problem. Genauso wenn er nicht die Importeinstellungen speichert.
mechanicus
Gesendet - 17/10/2017 : 22:46:01 @ anonymus:
Als erste Antwort auf Phybo's Anliegen hatte ich eine derartige Schnittstelle angeregt. ;-) Solange die nicht da ist, muss man sich selber helfen.
Zitat:anonymus: Da die überlassenen Daten an den steuerlichen Berater als Beleg dienen, muss die Erstellung reproduzierbar sein. Da kann ich nicht vor den Augen des Prüfers die *.csv Datei zurecht basteln.
Der Kunde des Steuerberaters liefert die Daten basierend auf seinen Geschäftsvorfällen elektronisch so an, dass sie übernommen werden. Etwas anderes wurde hier nie diskutiert! Im übrigen sehe ich im BMF-Schreiben nirgends eine Vorschrift zum Datenformat für den Buchungslauf.
Zitat:anonymus: Wer sich das BMF-Schreiben aufmerksam liest, wird feststellen, dass erfasste Daten unveränderbar sein müssen (festgeschrieben).
Das stimmt nicht. Änderungen sind sehr wohl möglich, wie Du auf Seite 14 des BMF-Schreibens lesen kannst.
Es ist ferner zwischen den Anforderungen an die Belege und der Buchführung zu unterscheiden. Für Betriebe, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen, gilt vieles nur eingeschränkt!
anonymus
Gesendet - 17/10/2017 : 20:16:23 Ich glaube was Phybo anstrebt oder wünscht, ist eine Schnittstelle für den Datenaustausch mit seinen steuerlichen Berater. Meines Erachtens spielt es keine Rolle ob der StB mit Datev, Lexware, Addeson oder anderer Fibu-Software arbeitet.
Es geht doch vielmehr darum, breits erfasste Daten in der Praxis den StB entsprechend zu übergeben. Es ist doch nicht Sinn und Zweck im Zeitalter der Digitalisierung die Daten doppelt zuerfassen. Einmal kostet es Zeit und Manpower in der Praxis und anderseits bezahlt man diese Arbeit beim StB nocheinmal.
Was spricht dagegen, dass das Programm eine ASCII-Schnittstelle erhält (z.B. nach dem Vorbild der DATEV) wo jeder Nutzer von adad95 die Felder entsprechend für den Export konfigurieren kann.
Zitat:mechanicus: Warum konvertierst Du nicht selbst die von adad erzeugte csv-Datei in die passende Form? Du weißt nicht, wie das gehrt? Google mal nach "csv Datei editieren".
Bastel war gestern.
Das BMF-Schreiben zu den GoBD vom 14.12.2014 gilt wie Phybo geschrieben hat ab 01.01.2015. Man sollte sich mit dem Thema mal aus einandersetzen was das die Finanzverwaltung von uns verlangt.
Der Finanzverwaltung werden in Zukunft die Daten des Steuerbereaters bei einer Betriebsprüfung nicht mehr ausreichen, sonder sie werden ihren Prüfungsschwerpungt auch auf die vorgelegerten Systeme ausdehnen. Ich habe gehört, dass zukünftig zwei Prüfer auftauchen werden. Zum einen wie bisher und zum andern einen sogenannten Schnittstellenprüfer. Dieser wird sich die Software, die Verfahrensdokumentation u.a. im Unternehmen (egal welche Branche) vornehmen.
Da die überlassenen Daten an den steuerlichen Berater als Beleg dienen, muss die Erstellung reproduzierbar sein. Da kann ich nicht vor den Augen des Prüfers die *.csv Datei zurecht basteln.
Wer sich das BMF-Schreiben aufmerksam liest, wird feststellen, dass erfasste Daten unveränderbar sein müssen (festgeschrieben).
mechanicus
Gesendet - 17/10/2017 : 16:54:53
Zitat:Phybo: Ich hätte sie gern als Anhang (*.pdf) beigefügt. Dies ist aber in diesm Tool nicht möglich.
Leg sie doch einfach in den Downloadbereich Deiner Homepage und verlinke sie hier.
mechanicus
Gesendet - 17/10/2017 : 16:51:37 Buchst Du nach vereinnahmten Entgelten (EÜR) oder nach vereinbarten (Bilanz)? Im ersten Fall brauchst Du kein Debitorenkonto. Bist Du nicht ust.-Pflichtig, brauchst Du auch kein USt.- und VSt.-Konto.
Ich vermute, dass das auch auf die Mehrzahl der adad-Nutzer zutrifft. Warum konvertierst Du nicht selbst die von adad erzeugte csv-Datei in die passende Form? Du weißt nicht, wie das gehrt? Google mal nach "csv Datei editieren".
Alternativ hatte ich Dir oben bereits ein Programm genannt. Hast Du es Dir überhaupt angesehen?
Edit: Die OP-Verwaltung in adad kannst Du als bilanzpflichtiges Unternehmen nicht verwenden! Die hat nur Notizbuchfunktion.
Phybo
Gesendet - 17/10/2017 : 16:19:39 Hier geht es nicht um mehr Geld zu verdienen, sondern einfach die technischen Möglichkeiten auszuschöpfen um doppelten Aufwand zu vermeiden.
Die vom Programm adad95 ausgegebene ASCII-Datei "Buchungsübersicht.csv" enthält nicht alle Mussfelder für den ASCII-Import in die DATEV-Software Rechnungswesen pro. Es fehlt das Konto (bspw. für die Kasse 1000 bei SKR 03), Konto für den Kunden (Debitorenkonto), BU-Schlüssel (für Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer). Über das Datev-Tool EBS-Konvertierung sind diese Korrekturen über Excel nur noch bis Ende des Jahres möglich, da diese Tool aufgrund der neuen GoBD die seit 01.01.2015 bereits gelten, nicht mehr fortentwicklet wird. Auch das alte Postversandformat wurde seit Einführung von DATEV pro im Jahr 2011 abgekündigt und die Übergangszeit läuft zum 31.12.2017 aus, sodass ab 2018 mit diesem Format auch nicht mehr gearbeitet werden kann.
Die Midestnforderung an die ASCII-Datei für den Import ergeben sich aus dem beigefügten Dokument. Alles was mit einem Mussfeld gekennzeichnt ist muß auch in der ASCII-Datei "Buchungsübersicht.csv" enthalten sein. Die Position innerhalb dieser Datei ist egal.
Mindestanforderung an die ASCII-Datei (Mussfelder)
Umsatz Umsatz (ohne Soll/Haben-Kennzeichen) Soll/Haben-Kennzeichen (S/H) alternativ Umsatz (mit Soll/Haben-Kennzeichen) Vorzeichen + oder –
Die originale Beschreibung für das ASCII-Importformat umfasst 5 Seiten (A4). Ich hätte sie gern als Anhang (*.pdf) beigefügt. Dies ist aber in diesm Tool nicht möglich.
Aufgund der neuen GoBD ist der steuerliche Berater verpflichte über den Zeitraum vom 10 Jahren die Daten, die er von seinem Mandanten erhalten hat, im unveränderten Zustand zu speichern. ISt für das Einlesen der Daten Anpassungen notwendig, so sind diese Veränderung zu dokumentieren und ebenfalls 10 Jahre aufzubewahren.
herrmanj
Gesendet - 05/10/2017 : 11:08:42
Zitat:Ersterfassung durch Phybo
Zitat:Ersterfassung durch herrmanj
Zitat:Ersterfassung durch Phybo
Das Problem mit der CSV Datei ist aber, das sie ab nächsten Jahr nicht mehr verarbeitbar ist und nicht mehr den Bestimmungen entspricht.
Mich würde es immer noch interessieren wo diese Info ihren Ursprung hat. Die Dame vom Finanzamt, die ich gestern zur Prüfung hatte wusste noch nichts davon.
Die Angaben kamen von meinem Steuerberater.
Scheint also vermutlich eine Schutzbehauptung gegen zu viel Mehrarbeit gewesen zu sein.
Phybo
Gesendet - 03/10/2017 : 16:01:11 [quote]Ersterfassung durch mechanicus
Wen es interessiert, wie das mit dem ascii-Import abläuft, kann sich das auf dem Video anschauen:
Das Problem mit der CSV Datei ist aber, das sie ab nächsten Jahr nicht mehr verarbeitbar ist und nicht mehr den Bestimmungen entspricht.
Mich würde es immer noch interessieren wo diese Info ihren Ursprung hat. Die Dame vom Finanzamt, die ich gestern zur Prüfung hatte wusste noch nichts davon.
Die Angaben kamen von meinem Steuerberater.
mechanicus
Gesendet - 01/10/2017 : 11:14:36
Zitat:herrmanj: Gut zu wissen. Es geht bei dem Thema also um eine individuelle Lösung für Phybo und nicht um einen generellen Verbesserungsvorschlag für adad95, wie das Forum eigentlich vermuten lassen würde.
Das sehe ich anders. Phybo ist doch nicht der Einzige, dem Steuerberater irgend etwas weiß machen wollen, um mehr Geld zu verdienen oder es einfacher zu haben. Ich bin deshalb der Meinung, dass der Datenexport nach DATEV schon programmseitig optimiert werden sollte. Das brauchen bestimmt all diejenigen, die einen Steuerberater beauftragen.
Zahlreiche individuelle Probleme der gleichen Art bedürfen eben einer ganzheitheitlichen Lösung. ;-)
herrmanj
Gesendet - 30/09/2017 : 09:57:24
Zitat:Ersterfassung durch mechanicus
Zitat:herrmanj:Mich würde es immer noch interessieren wo diese Info ihren Ursprung hat.
Ist doch ganz einfach: Der Steuerberater will die csv-Datei nicht mehr für den aktuellen ascii-Import der DATEV (so heisst das dort) anpassen. Und weil das keiner zugeben wird, erhältst Du auch keine Antwort.
Edit und zur Info: Das ganz alte Importformat ist ab dem 31.12.2017 nicht mehr gültig und es sollten nur noch die aktuellen Formate "DATEV-Format" oder "ASCII-Format" verwendet werden. (Quelle: DATEV)
Gut zu wissen. Es geht bei dem Thema also um eine individuelle Lösung für Phybo und nicht um einen generellen Verbesserungsvorschlag für adad95, wie das Forum eigentlich vermuten lassen würde. Damit ist für mich diese Angelegenheit vom Tisch.
mechanicus
Gesendet - 30/09/2017 : 00:41:39 Wen es interessiert, wie das mit dem ascii-Import abläuft, kann sich das auf dem Video anschauen:
mechanicus
Gesendet - 30/09/2017 : 00:32:23
Zitat:herrmanj:Mich würde es immer noch interessieren wo diese Info ihren Ursprung hat.
Ist doch ganz einfach: Der Steuerberater will die csv-Datei nicht mehr für den aktuellen ascii-Import der DATEV (so heisst das dort) anpassen. Und weil das keiner zugeben wird, erhältst Du auch keine Antwort.
Edit und zur Info: Das ganz alte Importformat ist ab dem 31.12.2017 nicht mehr gültig und es sollten nur noch die aktuellen Formate "DATEV-Format" oder "ASCII-Format" verwendet werden. (Quelle: DATEV)
herrmanj
Gesendet - 29/09/2017 : 14:15:24
Zitat:Ersterfassung durch Phybo
Das Problem mit der CSV Datei ist aber, das sie ab nächsten Jahr nicht mehr verarbeitbar ist und nicht mehr den Bestimmungen entspricht.
Mich würde es immer noch interessieren wo diese Info ihren Ursprung hat. Die Dame vom Finanzamt, die ich gestern zur Prüfung hatte wusste noch nichts davon.
mechanicus
Gesendet - 26/09/2017 : 20:03:15
Zitat:Phybo: Über eine EBS Konvertierung kann der Text in Spalte "gebucht auf" zwar in Kontennummern geändert werden, diese Möglichkeit ist aber Ende des Jahres nicht mehr zulässig. Kann die Schnittstelle konfiguriert werden?
Gesendet - 26/09/2017 : 11:19:06 Interessant, wohl zuforderst "nicht mehr den Bestimmungen entspricht" oder wird die Software der Steuerbüros entsprechend geändert, dass ein Import von Daten nicht mehr möglich ist?
Wo ist die ursprüngliche Quelle (Gesetz, Verordnung, Richtline oder GoBD) für diese Information?
Phybo
Gesendet - 26/09/2017 : 08:01:12 Das Problem mit der CSV Datei ist aber, das sie ab nächsten Jahr nicht mehr verarbeitbar ist und nicht mehr den Bestimmungen entspricht.
herrmanj
Gesendet - 25/09/2017 : 22:40:02 Unser Steuerbüro bekommt die Daten als csv. Das ist schon jetzt möglich und die Daten können zuvor auch bearbeitet werden.
mechanicus
Gesendet - 25/09/2017 : 17:48:18 Brauche ich zwar nicht, aber vielleicht wäre wegen der Standardisierung eine DATEV-Schnittstelle wünschenswert.
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