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T H E M A      Ü B E R S I C H T
4ZsumsyK8fH2 Gesendet - 17/10/2017 : 22:30:58
,
2     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
mechanicus Gesendet - 25/10/2017 : 10:58:25
Zitat:
4ZsumsyK8fH2: Das Drucken des Tagesabschluss reicht als Kassenbuch aus, wir müssen also kein handschriftliches extra Kassenbuch führen!??
Führst Du freiwillig Bücher oder bist Du nach Gesetzen dazu verpflichtet, reicht das natürlich nicht.
Bist Du aber nur aufzeichnungspflichtig und hast keine nennenswerten Bareinnahmen (was bei Physiotherapeuten eigentlich die Regel ist), dann könnte das ausreichend sein.
mechanicus Gesendet - 18/10/2017 : 02:47:19
adad ist ein übersichtliches und leicht zu bedienendes Praxisverwaltungsprogramm und keine Buchhaltungssoftware. Der Datenbestand kann aber als Grundlage für eine einfache EÜR bei Praxen, die keiner Bilanzierungspflicht unterliegen, genutzt werden.

Für die leichte Bedienung ist es gut, wenn versehentliche Buchungen im Datum oder im Geldkonto von einer Mitarbeiterin leicht korrigiert werden können, ohne der Formerfordernis einer buchungstechnisch korrekten Stornobuchung genüge tun zu müssen.

Punkt 8 (Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen) des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 erwähnt in Absatz 110 als zulässige Änderungssperre eine entsprechende Zugangsbeschränkung. Wer es also will, kann mit entsprechenden Rechtevergaben in der Mitarbeiterverwaltung sicherstellen, dass keine Änderungen vorgenommen werden können.

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