T H E M A Ü B E R S I C H T |
Christiane |
Gesendet - 05/02/2013 : 08:52:16 Habe eine Rechnung zu einem bereits abgerechneten Rezept aus Versehen gelöscht. Jetzt müßte ich das Rezept noch mal "in Arbeit" versetzen, weil ich es erneut abrechnen muß, geht aber nicht. Gibt es dafür eine Lösung ohne, dass ich es noch mal eingeben muss ?
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21 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Ridler Datentechnik |
Gesendet - 25/04/2013 : 14:45:01 Zitat: für eine Datev-Schnittstelle wäre ich bereit auch diese Schnittstelle zu marktüblichen Preisen bezahlen (ich denke viele andere wären auch glücklich, wenn es zum Service gehört ;))
Nach unseren Informationen kann jeder DATEV Steuerberater eine Excel oder kommaseparated Liste einlesen. Menü Buchhaltung -Buchungsübersicht -Druckausgabe Rechnungsausgangsbuch als Seitenvorschau -Export als CSV Datei oder Excel.
Dazu wird keine Schnittstelle benötigt und ist völlig gratis. |
eporter |
Gesendet - 19/03/2013 : 16:44:08 Hallo,
für eine Datev-Schnittstelle wäre ich bereit auch diese Schnittstelle zu marktüblichen Preisen bezahlen (ich denke viele andere wären auch glücklich, wenn es zum Service gehört ;)) Leider ist eure software mittlerweileauch für größere Unternehmen mit mehr als 500.000 € Umsatz und 10 Mitarbeitern geeignet. Mit der SQL-Version können bei uns 8 Mitarbeiter gleichzeitig mit einer super geschwindigkeit arbeiten. leider wird dieser Vorteil wieder gefressen, weil wir die nacharbeitung in die doppelte Buchführung (jeder vernünftige wechselt ab einem bestimmten Umsatz in eine GmbH) die gewonnen Zeit wieder vergeben. Wir schreiben das Kassenbuch wie vor 20 Jahren nochmal ab. Lasst uns bitte auch hier in der Zukunft ankommen :)
danke |
mechanicus |
Gesendet - 06/02/2013 : 18:04:25 Zitat: Ersterfassung durch Entwicklung
Ein abgerechnetes und bezahltes Rezept lässt sich aus gutem Grund nicht ändern.
Aber doch wieder "In Arbeit" zu versetzen, was automatisch dazu führt, dass die bereits erstellte Rechnung storniert wird. Das macht ja durchaus Sinn.
Man kann sich ja auch wirklich Mühe geben, aneinander vorbeizureden ... |
mechanicus |
Gesendet - 06/02/2013 : 17:58:28 Zitat: Ersterfassung durch Ridler Datentechnik
Niemals und nirgendwo haben wir behauptet oder geschrieben, daß adad95 eine Finanzbuchhaltung enthält.(...)
Habe ich auch weder unterstellt noch behauptet.
Die Buchführung (nichts anderes ist ja wohl unter dem Menüpunkt Buchhaltung gemeint) entspricht in einigen Punkten nicht den Vorgaben an eine "ordnungsgemäße Buchführung". Sie erfüllt aber möglicherweise die Formerfordernis der Aufzeichnung für eine EÜR.
Ich nutze die Zusammenfassung in den einzelnen Konten für Sammelbuchungen in meiner (richtigen) Buchführung und zur Kontrolle; das erleichtert mir schon erheblich die Arbeit. Ich begrüße es durchaus, dass es so was in adad gibt.
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Christiane |
Gesendet - 06/02/2013 : 17:55:46 Hallo Ridlers, ich habe niemals behauptet, dass dieses Rezept bereits bezahlt war !!!!
Es gab Ungereimtheiten mit der Abrechnung. Es wurde eingegeben in der Version 2012. Zu diesem Zeitpkt. gab es in der Rezeptmaske beim Öffnen des Button Abrechnung eine verändert Form der Angabe bei den genehmigten Rezepten: Unterteilung in Einzelverordnung u. Langfristverordnung. Hier hatte ich versehentlich falsch angehakt, nämlich Langfristverordnung, mit den entsprechenden Vermerken u.versucht abzurechnen. Ich bekam eine Fehlermeldung. Diese wollte ich korrigieren, das ging nicht.
Also habe ich mit Herrn Otten gesprochen, der mir erklärte, dass müßte so sein. Hätte ich zu diesem Zeitpkt. einfach nur die Information bekommen : Stornieren Sie die dazu gehörige Rechnung, dann hätte ich diesen Kuddelmuddel nicht gehabt.Lange Rede kurzer Sinn, ich bin jetzt etwas sauer.
Ihnen von Ridler kann es doch Wurst sein ob das Rezept bereits bezahlt ist oder nicht.Es kommt vor,dass Rezepte noch mal abgerechnet werden müssen, warum auch immer und somit muss die Möglichkeit gegeben sein ein "abgerechnetes Rezept" wieder in Arbeit zu versetzen.
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Ridler Datentechnik |
Gesendet - 06/02/2013 : 16:39:15 Zitat: Auch wenn Ridler Datentechnik es nicht gerne hört, ist die in adad integrierte Buchführung keine richtige im Sinne der Finanzverwaltung, sondern bestenfalls eine gutgemeinte Notizfunktion.
Niemals und nirgendwo haben wir behauptet oder geschrieben, daß adad95 eine Finanzbuchhaltung enthält. adad95 enthält eine Einnahme- Überschußrechnung, welche mit diversen nützlichen Features erweitert wurde. So z.B: - Beliebig viele Konten.
- DATEV Kontenplan mitgeliefert.
- Bis zu 30 frei definierbare Kostenstellen mit zugehöriger Auswertung.
- Unterscheidung zwischen bar und unbar mittels bis zu 3 Bankkonten.
Die EÜR ist für den Freiberufler nach geltender Rechtslage ausreichend.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, was unser Wettbewerb dazu meint:
Buchführung: Modul Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) 348,00 € (6,80 €) Schnittstelle Finanzbuchhaltung (Lexware, DATEV) 448,00 € (7,80 €) Schnittstelle Finanzbuchhaltung (SAP und Sonstige) 898,00 € (14,20 €) |
Entwicklung |
Gesendet - 06/02/2013 : 16:25:27 Ein abgerechnetes und bezahltes Rezept lässt sich aus gutem Grund nicht ändern. |
Christiane |
Gesendet - 06/02/2013 : 14:59:27 Ich habe die Lösung für meine Probleme mit diesem vertrakten Rezept gefunden :
Man geht auf Abrechnung - Storno Rechnung und storniert die entsprechende Rechnung. Damit ist das Rezept wieder frei zur Abrechnung und kann auch wieder "in Arbeit" versetzt und somit auch gelöscht oder neu abgerechnet werden oder so, ganz wie beliebt.
Dies hat mich jetzt zwei Tage Kopfzerbrechen und eine schlaflose Nachtgekostet. |
Christiane |
Gesendet - 06/02/2013 : 14:25:39 Da muss ich Dir recht geben. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben. |
mechanicus |
Gesendet - 06/02/2013 : 12:37:53 Zitat: Ersterfassung durch Christiane(...) Aber, oh Wunder, das Rezept, welches ich nicht freigeben u. somit auch nicht löschen konnte, wird nun als Aktuellstes angezeigt. Muss ich das verstehen ?
Ich glaube nicht. Irgendwann sollte man mit dem Programm mal arbeiten und Geld verdienen, wozu hat man es sonst? |
Christiane |
Gesendet - 06/02/2013 : 12:19:50 Nächste Problem in dieser Sache, wie gesagt habe ich das Rezept noch mal ganz neu eingeben. Dies wäre dann das aktuellste Rezept und müßte angezeigt werden, wenn ich den Pat. aufrufe. Aber, oh Wunder, das Rezept, welches ich nicht freigeben u. somit auch nicht löschen konnte, wird nun als Aktuellstes angezeigt. Muss ich das verstehen ? |
Christiane |
Gesendet - 06/02/2013 : 11:27:14 Habe das Problem jetzt auf meine Weise gelöst, in dem ich es einfach nochmal eingegeben und abgerechnet habe.
Ich habe dieses Problem nur bei diesem einen speziellen Rezept. Danke noch mal für die Tipps. |
mechanicus |
Gesendet - 05/02/2013 : 18:58:56 Ich kann Dein Problem unter adad 2013 leider nicht bestätigen.
Ich habe folgendes gemacht:
1.) Kostenträgerdateirechnung erstellt. 2.) Die Rechnung in den OP's gelöscht. 3.) (sicherheitshalber zum Neueinlesen der Datenbank) Pragramm neu gestartet. 4.) Rezept zur fraglichen Rechnung wieder problemlos "in Arbeit" versetzt.
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mechanicus |
Gesendet - 05/02/2013 : 17:43:39 Ach so, Du hast den OP gelöscht und wolltest dann das Rezept wieder "in Arbeit" versetzen. Das eine hat normalerweise (war in der 7.2 so) nichts mit dem anderen zu tun und sollte klappen.
Du hast Dich aber in adad angemeldet als Benutzer, der das darf? Eventuell noch mal kontrollieren. |
Christiane |
Gesendet - 05/02/2013 : 13:27:35 Mein Problem besteht darin, dass ich dieses Rezept nicht erneut "in Arbeit" versetzen kann. |
mechanicus |
Gesendet - 05/02/2013 : 12:55:00 Dann ist die Rechnung ja nicht gelöscht oder weg.
Wenn sie bezahlt wird, gehst Du einfach auf Buchhaltung -> Belege buchen und buchst den Zahlungseingang.
Konto wäre Dein Erlöskonto, i.d.R. 8000, Bank markieren, Buchungstext sowie unter "Einnahme" den Überweisungsbetrag eingeben.
Die OP-Buchungen von adad entsprechen nicht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung, weil hier ein OP ohne Gegenkonto gebucht bzw. generiert wird. Deshalb kannst Du da auch nichts umbuchen.
Auch wenn Ridler Datentechnik es nicht gerne hört, ist die in adad integrierte Buchführung keine richtige im Sinne der Finanzverwaltung, sondern bestenfalls eine gutgemeinte Notizfunktion.
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Christiane |
Gesendet - 05/02/2013 : 12:22:10 Entschuldigung den OP gelöscht. |
Christiane |
Gesendet - 05/02/2013 : 12:19:39 In der Buchhaltung - offene Posten die Kostenträgerrechnung gelöscht. |
mechanicus |
Gesendet - 05/02/2013 : 11:33:09 Zitat: Ersterfassung durch Christiane
Habe eine Rechnung zu einem bereits abgerechneten Rezept aus Versehen gelöscht.
Was für eine Rechnung war das denn? Einzelrechnung Kostenträger?
Ich kenne da nur zwei Möglichkeiten der "Löschung": 1.) Rezept wieder "in Arbeit" setzen. 2.) Löschen des OP's (Löscht ja nur den OP und nicht die Rechnung).
Was hast Du gemacht? |
Christiane |
Gesendet - 05/02/2013 : 09:51:05 In der Buchhaltung - offene Posten taucht die Rechnung nicht mehr auf. Will ich das Rezept wieder "in Arbeit" versetzten erscheint das üblich Fenster, ich gehe auf " ja " aber es tut sich nichts.
In der Rechnungswiederholung taucht die Rechnung auf, aber ich kann für diese Rechnung z.B.keine Seitenvorschau erzeugen, für alle anderen ist es möglich. |
Entwicklung |
Gesendet - 05/02/2013 : 08:57:12 Wie löscht man eine Rechnung?
Zitat: Jetzt müßte ich das Rezept noch mal "in Arbeit" versetzen, weil ich es erneut abrechnen muß, geht aber nicht.
Wie äußert sich das?
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