Hinweis: Sie müssen sich registrieren, um eine Antwort zu erstellen. Um sich zu registrieren, klicken Sie hier. Die Registrierung ist KOSTENLOS!
T H E M A Ü B E R S I C H T
Christiane
Gesendet - 03/07/2013 : 14:12:24 Mir ist aufgefallen, das beim HMK-Check, bei der ICD-10 Codeüberprüfung folgende Formulierung für Diagnosecodes mit langfristigem Heilmittelbedarf steht :"....erlaubt es dem Arzt eine Langfristverordnung auszustelllen:" Das ist so nicht korrekt. Es handelt sich hierbei um Rezepte die einer Langfristgenehmigung bedürfen.
Ich merke dies an, nicht weil ich ein "Korinthenkacker" bin, sondern, weil wir z.B. Diskussionen mit Patienten und Ärzten haben, die der Meinung sind, sie bräuchten nun nur noch ein Rezept, auf welches sie dauerhaft behandelt werden bzw. ausstellen.
Wobei wir Krankengymnasten ja nicht zur Überprüfung verpflichtet sind.
adad95 - PraxPlan - ADTax - Forum - Ridler Datentechnik