T H E M A Ü B E R S I C H T |
Frehse |
Gesendet - 05/09/2013 : 01:31:03 Hallo! Mir ist aufgefallen, dass in den Tarifgruppen AOK und BKK die Zuzahlung Cent-genau berechnet wird. Z.B. Gesamtbetrag 91,20 €, Zuzahlung 9,12 €. In der Tarifgruppe VDEK wird aber gerundet. Z.B. Gesamtbetrag 89,88 €, Zuzahlung 9,00 €.
Gibt es dafür einen besonderen Grund? |
1 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Entwicklung |
Gesendet - 05/09/2013 : 09:35:52 Die Zuzahlung wird nicht aus dem Gesamtbetrag sondern aus den Einzelbeträgen berechnet. Diese Einzelzuzahlungen werden gerundet und dann addiert. Die Berechnung ist in dieser Form vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich.
gemäß: Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V Version: 7 Stand: 08.08.2011 Seite 52 Zitat: Betrag der Zuzahlung: Der Einzelbetrag der prozentualen gesetzlichen Zuzahlung ist zwingend je Abrechnungsposition zu berechnen und anzugeben, sofern dieser vom Versicherten zu entrichten ist. Berechnungsregel: (EHE.Einzelbetrag der Abrechnungsposition plus ggf. MWS.Betrag Mehrwertsteuer*) mal Zuzahlungsprozentsatz * Der Betrag Mehrwertsteuer ist auf die einzelne Position mit dem Mengenfaktor 1 herunterzurechnen und kaufmännisch zu runden. (Der ermittelte Betrag ist kaufmännisch zu runden).
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