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 12 Wochen behandlungsfreies Intervall

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Christiane Gesendet - 14/11/2013 : 11:44:08
1.Der HMK-Check in unserem Programm berechnet das behandlungsfreie Intervall vom letzten Behandlungsdatum des letzten Rezeptes bis zum Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes.
2.Korrekt ist aber vom letzten Behandlungsdatum des letzten Rezeptes bis zum ersten Behandlungsdatum des nächsten Rezeptes.

Folge daraus, werden Rezepte überprüft wie unter 1., dann werden alle Rezepte die das Ausstellungsdatum auf den Punkt nach 12 Wochen haben wie eine Folgeverordnung behandelt obwohl sie als Erstverordnung ausgestellt sind.
Ist es möglich den Überprüfungmechanismus zu ändern ?

Mir ist das heute aufgefallen, weil ich zwei Rezepte hatte, die das Ausstellungsdatum genau nach 12 Wochen hatten.Beide betroffenen KK haben mir dann die unter Pkt.2 genannte Information gegeben u. es ist auch so im HMK formuliert.
5     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
Christiane Gesendet - 18/11/2013 : 11:23:13
OK, das muss ich dann wohl so hinnehmen.Also verfahre ich wie ich es schon immer gemacht habe, ich überprüfe meine Rezeptabfolge eingehend selbst, um keinen Ärger mit den KK zu bekommen.
Entwicklung Gesendet - 18/11/2013 : 10:58:30
Zitat:
2.Korrekt ist aber vom letzten Behandlungsdatum des letzten Rezeptes bis zum ersten Behandlungsdatum des nächsten Rezeptes.

Das ist im Prinzip sicher so richtig.
Aber wir werden die Prüfung in diesem Punkt aus folgenden Gründen dennoch nicht ändern.

1. Der Arzt wird vermutlich den Patienten nicht fragen, wann er denn die letzte Behandlung gehabt hat um dann entsprechend sein Kreuzchen zu setzen. Der Arzt wird, vermutlich, von Rezeptausstellung zu Rezeptausstellung rechnen

2. Da, am Rezeptausstellungstag behandelt werden kann, ist aus Sicht des Arztes an diesem Tag die behandlungsfreie Zeit abgelaufen.

3. Wir können ohne hin nicht genau überprüfen ob ein neuer Regelfall vorliegt oder nicht. Es wird daher nur eine Warnung ausgesprochen damit das Rezept entsprechend genau überprüft wird. Diese Warnung zeigen wir aber lieber zu früh als zu spät an.
mechanicus Gesendet - 15/11/2013 : 14:48:24
Nein, der HMK-Check wird nicht gesendet, ist also ein Programmservice.
Christiane Gesendet - 14/11/2013 : 11:55:35
Oh man da war ich etwas schnell mit den Fingerchen.
Ich wollte egentlich noch wissen ob der HMK-Check auch bei der Datenübermittlung eine Rolle spielt? oder ob das nur ein Service für uns ist

Christiane Gesendet - 14/11/2013 : 11:52:21
Zitat:
Ersterfassung durch Christiane

1.Der HMK-Check in unserem Programm berechnet das behandlungsfreie Intervall vom letzten Behandlungsdatum des letzten Rezeptes bis zum Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes.
2.Korrekt ist aber vom letzten Behandlungsdatum des letzten Rezeptes bis zum ersten Behandlungsdatum des nächsten Rezeptes.

Folge daraus, werden Rezepte überprüft wie unter 1., dann werden alle Rezepte die das Ausstellungsdatum auf den Punkt nach 12 Wochen haben wie eine Folgeverordnung behandelt obwohl sie als Erstverordnung ausgestellt sind.
Ist es möglich den Überprüfungmechanismus zu ändern ?

Mir ist das heute aufgefallen, weil ich zwei Rezepte hatte, die das Ausstellungsdatum genau nach 12 Wochen hatten.Beide betroffenen KK haben mir dann die unter Pkt.2 genannte Information gegeben u. es ist auch so im HMK formuliert.



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