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 Abstandsprüfung im Kassenrezept

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Ankla Gesendet - 29/11/2013 : 11:10:01
Hallo zusammen, habe gerade die Terminabstände im Kassenrezept mit dem entsprechenden Button überprüft und festgestellt, dass 16- Tage- Abstand nicht "angemeckert" wurde. Wie kann's wohl sein? Hat jemand nen Tip?
6     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
laus Gesendet - 07/12/2013 : 14:42:47
Zur Info für die Physios in Bayern:
§16 RVO-Rahmenvertrag läßt einen Beginn innerhalb von 14 Arbeitstagen zu und eine maximale Unterbrechung von 14 Arbeitstagen.
Zu Arbeitstagen zählen ..."alle Kalendertage, die nicht Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind"...
Christiane Gesendet - 04/12/2013 : 16:35:35
Kurze Info, die ich heute erhalten habe :
1.Erste Behandlung 31.10.13 15:00,Zweite Behandlung 14.11.13 15:00,
Unterbrechnung genau 14-Tage, alles ok.

2.Erste Behandlung 31.10.13 15:00,Zweite Behandlung 14.11.13 17:45,
Unterbrechung länger als 14-Tage, also Begründung.

Würde ich meine zweite Behandlung für den 15.11.13 eintragen hätte ich die Frist überschritten und müßte die Unterbrechung begründen.
(Kann hier nur für Hessen sprechen.)
Entwicklung Gesendet - 02/12/2013 : 10:25:30
Drei Physiotherapeuten, drei Berechnungsmethoden das ist die Realität.

Zur Klärung genügt ein Blick in den Heilmittelkatalog
HMK § 16 (3)
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit…..

Wenn der erste Termin am 31.10 und die zweite am 15.11 war, dann war die Behandlung nicht länger, sondern genau 14 Tage unterbrochen. Daher erfolgt hier keine Meldung.

Für alle die dieser Argumentation nicht folgen und daher anders rechnen wollen: In Mandantenverwaltung / Abrechnung lässt sich der Abstand zwischen den Behandlungen anpassen.
All die, die der Meinung sind, adad95 müsste schon am 15.11 eine Begründung für die Unterbrechung verlangen, stellen den Abstand auf 13 Werktage.
Christiane Gesendet - 02/12/2013 : 09:36:31
Ich muss Dir recht geben, ich hatte eine Fehlinformation, man muss am 14-ten Tag wieder mit der Behandlung beginnen.(ich hatte aber bisher keine Abzüge , Glück gehabt.)
TFZ Gesendet - 01/12/2013 : 13:27:06
Dem kann ich nicht zustimmen. War die letzte Behandlung am 31.10. muss ich spätestens am 14.11. wieder behandeln, ab dem 15.11. muss man die Unterbrechung begründen. Also muss das Programm am 15.11. meckern.
Christiane Gesendet - 29/11/2013 : 12:05:36
Die 14-Tage-Frist ist die reine Unterbrechnungszeit, d.h. z.B.
1 Behandlung am 31.10.13, dann darf ich spätestens am 15.11.13 wieder behandeln, deshalb wird nicht gemeckert. Ist alles korrekt.

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