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 Folgeverordnung doppelt bei gleichem Regelfall

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
bomm Gesendet - 02/07/2014 : 22:52:39
Bei Logopädie-Verordnungen wird oft die als bedenklich eingestufte Meldung "Folgeverordnung doppelt bei gleichem Regelfall" angezeigt. Es ist jedoch kein Verstoß gegen die HMR erkennbar, weil die Gesamtverordnungsmenge nicht überschritten wurde. Es gibt auch keine Terminüberschneidung mit den hervorgehobenen Verordnungen.

Wieso kommt es zu diesen Falschmeldungen?

Beispielfall: Indikationsschlüssel SP1
Erstverordnung 21.3.13, letzter Termin 29.4.13 (A3010+10xET45)
Folgeverordnung 10.10.13, letzter Termin 8.11.13 (10xET45)
Folgeverordnung 5.12.13, letzter Termin 17.1.14 (10xET45)
* Folgeverordnung 16.1.14, letzter Termin 21.2.14 (10xET45)
* Folgeverordnung 20.3.14, letzter Termin 28.4.14 (10xET45)

Die mit * markierten Verordnungen werden hervorgehoben, es kommt 2x die Meldung.
Geprüft wurde die abzurechnende Folgeverordnung 2.5.14, letzter Termin 27.6.14 (10xET45)

In diesem Fall wird mit der Verordnung gerade die Gesamtmenge von 60 Behandlungen erreicht.

Bodo Meißner, 31571
3     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
Entwicklung Gesendet - 03/07/2014 : 14:42:27
Ich habe jetzt nachgeschaut, unter welchen Umständen die Meldung“ Folgeverordnung doppelt bei gleichem Regelfall“ erscheint.

Die Voraussetzungen sind: Abstand zum Vorgängerrezept kleiner 12 Wochen und Indikationsschlüssel bei beiden Rezepten gleich. Ich gebe zu, der Text der Fehlermeldung ist ein wenig irreführend. In der neuen Version werden wir den Text ändern.
Jane Gesendet - 03/07/2014 : 11:28:52
Diese Meldung erscheint auch bei mir, bin alledings Physio.
Z.B.bei WS2a wird die 2te Folgeverordnung mit dem oben genannten Kommentar als bedenklich eingestuft, obwohl 18 mal behandelt werden darf.
Entwicklung Gesendet - 03/07/2014 : 11:07:33
Das Verhalten kann ich nicht nachvollziehen. Bei mir werden die von Ihnen markierten Verordnungen als Verordnungen gekennzeichnet deren letzte Behandlung weniger als 12 Wochen zurückliegt. Ich bin aber gerne bereit anhand Ihrer Daten die Sache erneut zu prüfen.

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