T H E M A Ü B E R S I C H T |
qTie |
Gesendet - 06/08/2014 : 17:29:12 Hallo Allerseits,
ich bin zurzeit dabei mich in adad95 einzuarbeiten und bin beim Thema Rezepte und habe zu dem Thema ICD 10, zwei Fragen:
1) Manche Rezepte haben eine leicht abweichenden ICD 10 Code als die von adad95 vorgeschlagenen. Beispiel: Rezept:M76.5G adad-vorschlag: M76.5
Wäre es ratsam das G noch hinzuzufügen, oder soll man sich möglichst an den adad Auswahlmöglichkeiten orientieren?
2) Es gibt auch Rezepte die gar keinen ICD-10-Code haben. Kann man dann mit dem Programm trotzdem abrechnen, wenn man das Feld leer lässt? |
12 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Jane |
Gesendet - 16/08/2014 : 14:18:24 Wir haben bisher noch keinen Arzt mit unseren "selbstgestrickten Regeln" verärgert. Im Gegenteil,viele Ärzte haben gar keinen Nerv sich mit dieser Materie auseinanderzusetzen und sind sehr kooperativ und fühlen sich auf der sicheren Seite, wenn beides drausteht. Außerdem ist es bei uns so, dass meistens die ausgeschrieben Diagnose vermerkt ist und der Code fehlt.
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mechanicus |
Gesendet - 15/08/2014 : 20:53:29 Man sollte die Ärzte nicht mit selbstgestrickten Regeln verärgern. Die sind von den Regelungswut der Krankenkassen, Politik und Verbänden schon abgenervt genug.
Schließlich ist der Arzt, wenn er aus Vereinfachungsgründen nur den ICD10-Code ohne Klartextdiagnose reinschreibt im Recht und Du bist dann schnell ein ahnungsloser Querulant in seinen Augen, der ihm die knappe Zeit stiehlt.
Mit partnerschaftlichen und kompetenten Verhalten kommt man besser zum (Umsatz-) Ziel.
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Jane |
Gesendet - 15/08/2014 : 08:52:35 Mein Tipp, damit sind wir bisher sehr gut gefahren und es macht wesentlich weniger Arbeit,dafür sorgen,dass ICD 10 Code und ausgeschriebene Diagnose auf dem Rezept stehen, bis man sich einig ist, wie man es gerne hätte.
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Entwicklung |
Gesendet - 13/08/2014 : 10:04:53 Zitat: Der Hausbesuch war in den FAQ zu der ICD10-Problematik vom IFK als Beispiel für einen begründeten Ausnahmefall genannt.
Das ist sicherlich eine mögliche Ausnahme und dieses Beispiel stammt direkt von der KBV https://www.kbv.de/html/1150_9929.php Ich kenne aber auch FAQ von der KBV in denen das Beispiel “Versorgung Behinderter in einer Behinderteneinrichtung“ genannt wird. ftp://ftp.kbv.de/ita-update/Verordnungen/Heilmittel/KBV_ITA_AHEX_HMV_FAQ.pdf
Generell, so glaube ich, wird ein Arzt wenn überhaupt, nur gegenüber der KV begründen warum er statt des vorgeschriebenen ICD-10 Codes eine Klartextdiagnose verwendet hat.
Zitat: Kein Wort zur neuen Gewichtsverlagerung von der Klartextdiagnose zum ICD10-Code. Ist dieser eingetragen, ist die Klartextdiagnose laut Auskunft des IFK gegenstandslos.
Naja, da meine ich etwas anders gelesen zu haben, finde aber spontan die Quelle nicht. |
mechanicus |
Gesendet - 12/08/2014 : 21:49:18 Vielen Dank für die wirklich gute Klarstellung. Der Hausbesuch war in den FAQ zu der ICD10-Problematik vom IFK als Beispiel für einen begründeten Ausnahmefall genannt. Auf Hausbesuch kann der Arzt ja schlecht ein EDV-Rezept ausstellen, deshalb meine diesbezügliche Einlassung.
Was mich nun wundert ist die lapidare Kürze der Vereinbarung. Kein Wort zur neuen Gewichtsverlagerung von der Klartextdiagnose zum ICD10-Code. Ist dieser eingetragen, ist die Klartextdiagnose laut Auskunft des IFK gegenstandslos. |
Entwicklung |
Gesendet - 12/08/2014 : 18:03:51 mechanicus schreibtZitat: Nein, grundsätzlich nicht, es sei denn, dass das Rezept im Rahmen eines Hausbesuchs ausgestellt wurde. Zwischenzeitlich hat der GKV-Spitzenverband aber eine diesbezügliche Prüfpflicht des Physiotherapeuten, ob ein derartiger Ausnahmefall vorliegt, verneint. Das führt zu dem kuriosen Sachverhalt, dass ein handschriftlich erstelltes Rezept ohne ICD10-Code abgerechnet werden kann und ein mit PC ausgestelltes Rezept nicht!
Das ist doch wohl so ausschließlich nicht richtig! In der eigentlichen Vereinbarung zwischen GKV und KVB steht nichts vom Hausbesuch. Zitat: A) Verordnung von Maßnahmen der Physikalischen Therapie Die laufende Nummer 14 wird wie folgend neu gefasst: „Es ist der vollständige Indikationsschlüssel anzugeben. Dieser setzt sich aus der Bezeichnung der Diagnosengruppe und dem Buchstaben der vorrangigen Leitsymp- tomatik im Katalog zusammen (z. B. ZN2a). Zusätzlich zum Indikationsschlüssel ist auf dem Verordnungsvordruck der therapierelevante ICD-10-GM-Code1 anzugeben, hiervon kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Diagnosen zur Kennzeichnung der Praxisbesonderheiten und des langfristigen Heilmittelbedarfs müssen grundsätzlich bzgl. der Angabe des ICD-10-GM-Codes der Ausprägung der Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs entsprechen.
Zum nachlesen https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag/bmv_anlagen/BMV-Ae_Anlage_2_34_Aenderungsvereinbarung_01012014.pdf
Was begründete Ausnahmefälle sind ist also offen und wie richtig geschrieben, nicht vom Therapeuten zu prüfen. Daher sind Rezepte ohne ICD10 Code aber MIT Diagnose im Klartext abrechnungsfähig. Die Schlussfolgerung ein handschriftliches Rezept sei ohne ICD 10 Code gültig, ein mit einem PC ergestelltes ohne ICD 10 Code dagegen nicht, ist mehr als gewagt.
In dieser Vereinbarung findet sich auch der Hinweis warum in den älteren Versionen (2014.1.1033)vom adad95 der ICD10 Code auf 6 Zeichen begrenzt ist. Zitat: Die Diagnosen zur Kennzeichnung der Praxisbesonderheiten und des langfristigen Heilmittelbedarfs müssen grundsätzlich bzgl. der Angabe des ICD-10-GM-Codes der Ausprägung der Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs entsprechen.
Und in diesen Anlagen gibt es keine Zusatzkennzeichen. |
mechanicus |
Gesendet - 12/08/2014 : 16:13:52 Zitat: Ersterfassung durch Entwicklung
Die Version 1033 ist veraltet (...) Das Feld Diagnoseschlüssel im Segment DIA ist sicherlich alphanummerisch (...)
Dass die Eingabe alphanumerisch ist, war unstrittig. In der 1033 kann ich aber keinen der von Ihnen genannten Buchstaben am Ende des ICD10-Codes eingeben (=max. 6 Zeichen), obwohl es von der Datenübertragung (max. 12 Zeichen) vorgesehen ist. Geht das nun bei der neuen Programmversion oder muss die noch angepasst werden? |
mechanicus |
Gesendet - 12/08/2014 : 16:09:03 Zitat: Ersterfassung durch Entwicklung Wenn kein ICD-10-Code aber eine Diagnose angegeben wurde, so ist das Rezept abrechnungsfähig.
Nein, grundsätzlich nicht, es sei denn, dass das Rezept im Rahmen eines Hausbesuchs ausgestellt wurde. Zwischenzeitlich hat der GKV-Spitzenverband aber eine diesbezügliche Prüfpflicht des Physiotherapeuten, ob ein derartiger Ausnahmefall vorliegt, verneint. Das führt zu dem kuriosen Sachverhalt, dass ein handschriftlich erstelltes Rezept ohne ICD10-Code abgerechnet werden kann und ein mit PC ausgestelltes Rezept nicht! |
Entwicklung |
Gesendet - 12/08/2014 : 15:49:07 Die Version 1033 ist veraltet und stammt aus einer Zeit wo ICD – 10 Schlüssel nur bei Praxisbesonderheiten übermittelt wurden. Das Feld Diagnoseschlüssel im Segment DIA ist sicherlich alphanummerisch beginnt doch jeder ICD10 – Schlüssel mit einem Buchstaben. |
mechanicus |
Gesendet - 12/08/2014 : 15:18:09 Ist denn in der neuen Version vorgesehen, dass diese Zusatzbuchstaben in das entsprechende ICD10-Feld eingetragen werden können. In der Version 2014.1.1033 geht das noch nicht, obwohl dafür das vorgesehene Feld „Diagnoseschlüssel“ im Segment „DIA“ laut „Anlage 1 (Technische Anlage für die maschinelle Abrechnung (elektronische Datenübermittlung)) der Abrechnungsrichtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V“ mit einem alphanumerisches Feld mit maximal 12 vorgesehenen Zeichen vorgesehen ist. D. h. die Datenübertragung von Ziffern, Buchstaben und Sonderzeichen ist vorgesehen. |
Entwicklung |
Gesendet - 07/08/2014 : 11:41:39 Zitat: 1) Manche Rezepte haben eine leicht abweichenden ICD 10 Code als die von adad95 vorgeschlagenen. Beispiel: Rezept:M76.5G adad-vorschlag: M76.5
Die Zusatzkennzeichen
V Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose Z (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose A ausgeschlossene Diagnose G gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen) Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig)
würde ich mit übermitteln.
siehe auch: https://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2014/zusatz-04-kommentar.htm
Zitat: 2) Es gibt auch Rezepte die gar keinen ICD-10-Code haben. Kann man dann mit dem Programm trotzdem abrechnen, wenn man das Feld leer lässt?
Wenn kein ICD-10-Code aber eine Diagnose angegeben wurde, so ist das Rezept abrechnungsfähig. Wenn beides, ICD-10-Code und Diagnose, fehlt, dann ist das Rezept definitiv nicht abrechnungsfähig. |
Jane |
Gesendet - 07/08/2014 : 11:28:38 Hallo, das "G" steht für "gesichert" und ist ein Zusatz den die Ärzte angeben. Dieser Buchstabe hat dort, im Feld des ICD 10 Codes nichts zu suchen. Laut Vorschrift sollen wir aber alles was auf dem Rezept steht 1:1 übernehmen. Ich kann nur für Hessen sprechen;ich habe bisher die Buchstaben weggelassen,natürlich nach Rücksprache mit den KK.
Steht kein Code auf dem Rezept könntest Du das Rezept auch so abrechnen, es kann Dir aber passieren, dass Du eine Absetzung erhälst, weil der Code fehlt. Wir lassen den fehlenden Code sicherheitshalber nachtragen, damit wir nicht hinter unserem Geld herlaufen müssen. Ich kann aber auch hier nur für Hessen sprechen, ich weiss nicht wie es in anderen Bundesländern ist. Mein Tipp: Vielleicht mit der entsprechenden KK Rücksprache halten. |
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