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T H E M A Ü B E R S I C H T
felix
Gesendet - 20/10/2016 : 14:26:16 Hallo, lt Schreiben der AOK von heute muß die Genehmigungsnummer der Verordnungen ausserhalb des Regelfalles bei der DTA mitübermittelt werden,Wo bitte muß ich in der Rezeptmaske diese Nummern eintragen . MfG Felix
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst)
felix
Gesendet - 20/10/2016 : 17:24:47 Vielen Dank für die rasche Antwort
Hotline
Gesendet - 20/10/2016 : 16:35:22 Genehmigungskennzeichen werden in der Rezeptmaske, nach Klick auf die Schaltfläche "Abrechnung" im rosa Bereich in dem dazugehörigen Eingabefeld angegeben. Ist ein Genehmigungskennzeichen vorhanden muß auch das dazugehörige Genehmigungsdatum mit angegeben werden. Fehlt auf einer Genehmigung das Kennzeichen, tragen Sie in das Feld bitte "fehlt" ein und geben nur das Datum an.
Handelt es sich bei der Genehmigung um eine langfristige Genehmigung im Sinne des §8 Abs.5 der Heilmittel-Richtlinien ist die Option "Langfristige Genehmigung" zusätzlich zu markieren.
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