T H E M A Ü B E R S I C H T |
felix |
Gesendet - 23/01/2017 : 18:00:21 Hallo, gibt es irgendwo die Möglichkeit bei fehlendem Zahlungseingang(nach drei Mahnungen Anteilsrechnung) die zuständige Krankenkasse zu informieren?Ich hatte es glaube ich schon mal:Brief an Kasse,finde es aber im Moment nicht mehr. Danke |
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
felix |
Gesendet - 24/01/2017 : 16:38:23 Dankeschön!! |
mechanicus |
Gesendet - 24/01/2017 : 10:43:08 Rezeptmaske -> Schnelldruck -> "Brief an Krankenkasse wegen ..." Voraussetzung: Es muss ein OP vorhanden sein und dazu eine Mahnung vorliegen.
Für eine Erstattung nach § 43b SGB 5 braucht es nur eine Mahnung, nicht drei. |