T H E M A Ü B E R S I C H T |
bomm |
Gesendet - 10/04/2017 : 00:10:58 Wir bekommen Verordnungen, die im ICD-10 Zeichen enthalten, die in Adad95 nicht eingegeben werden können, beispielsweise "G20.1-G" Wie kann ich solche Codes eingeben? Falls dies nicht möglich ist, ermöglichen Sie bitte die Eingabe, so wie dies vom Arzt (mit seinem Praxisprogramm) angegeben wurde. |
11 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Jane |
Gesendet - 12/04/2017 : 13:40:01 Zitat: Du machst es Dir und den Ärzten aus Angst vor Absetzungen auch unnötig schwer. In vielen Fällen ist nur die Arztrücksprache und ein entsprechender Vermerk von Dir auf der Rezeptrückseite nötig.
Leider Gottes reicht das in einigen Fällen leider nicht aus. Deshalb regle ich lieber einige Dinge im Vorhinein, bevor ich später hinter meinem Geld herlaufen muss. So in diesem Sinne Thema ende, aber du lieber mechanicus hast auch hier sicherliche eine kluge Antwort parat. |
mechanicus |
Gesendet - 12/04/2017 : 12:26:38 Zitat: Jane: (...) meine Botschaft war ironisch gemeint.
Der Smily war aber der Zustimmungs-, nicht der Ironie-Smily ... Du monierst mit Recht das um sich greifende Verwaltungsdenken unter dem Deckmantel der "Vereinfachung". Andererseits heisst es aber auch: "Wer die Musik bezahlt, bestimmt sie auch."Zitat: Jane: (...) erkundige ich mich bei der jeweiligen Krankenkasse oder versuche dem Arzt dann doch mal klar zu machen, dass er seine Diagnose etwas genauer eingrenzen muss.
Du machst es Dir und den Ärzten aus Angst vor Absetzungen auch unnötig schwer. In vielen Fällen ist nur die Arztrücksprache und ein entsprechender Vermerk von Dir auf der Rezeptrückseite nötig. |
Jane |
Gesendet - 12/04/2017 : 10:34:03 Lieber Mechanicus, meine Botschaft war ironisch gemeint.
Bisher hatte ich keine Probleme mit meinen Rezepten, deren ICD 10 Code unvollständig war. Wichtig ist, dass der Code so übernommen wird, wie er auf dem Rezept steht. Bei Rezepten, deren Diagnose so allgemein gehalten ist, dass man eigentlich nichts damit anfangen kann, erkundige ich mich bei der jeweiligen Krankenkasse oder versuche dem Arzt dann doch mal klar zu machen, dass er seine Diagnose etwas genauer eingrenzen muss.
Leider ist die Liste der ICD 10 Codes so "behämmert", dass ich mich nach wie vor weigere wegen jedem fehlenden Buchstaben/Zahl den Arzt aufzusuchen, um es ändern zu lassen, da auch Praxen gibt die der Meinung sind wir Physiotherapeuten wollten sie belehren. Ich habe diese Zeit auch nicht.
Ein paar hohe Herren, die von der Praxis keine Ahnung haben machen hier Vorschriften. Ein paar Ärzte, die alles besser wissen machen einem das Leben schwer. Manchmal komme ich mir wie ein Pharmavertreter vor, der etwas verkaufen will, obwohl ich nur Fehler ausmerze, die ich nicht begangen habe, um mein Geld zu bekommen. Ich befinde mich zur Zeit ein bißchen auf dem Kriegspfad, weil ich denke, es wird uns eine Verbesserung vorgegaukelt, die keine ist. Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Manchmal hilft ein Anruf bei der KK und ein Vermerk auf dem Rezept, damit das abgerechnete Rezept bezahlt wird. ich habe auch kein Problem damit ganz beratungresisten Ärzten den KK mitzuteilen. Gruß und schöne arbeitsreiche Ostern |
herrmanj |
Gesendet - 11/04/2017 : 23:13:11 Dann müsste man konsequenterweise die Fehlermeldung beim HMK-Check über die nicht Endstelligkeit des ICD10 eher orange statt rot markieren. Ist ja nicht soooo schlimm. |
mechanicus |
Gesendet - 11/04/2017 : 12:02:58 Zitat: Jane:(...) es wird alles einfacher und übersichtlicher.
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (aus Goethes Faust) |
mechanicus |
Gesendet - 11/04/2017 : 11:41:44 Zitat: herrmanj:Was passiert denn im schlimmsten Fall, wenn so ein Code nicht enstellig ist?
Nichts. Der IFK hat in seinen FAQ zum ICD10 Code vom 17.09.2014 geschrieben:
Zitat: Ist es ausreichend, wenn der Vertragsarzt im Feld ICD-10-Code lediglich z. B. drei Stellen (M51) – also eine unspezifische Diagnose – angegeben hat? Ja! Sowohl in Form des ICD-10-Codes als auch in ausgeschriebener Form kann eine unspezifische Diagnose, z. B. sonstige Bandscheibenschäden, ausreichend sein. Eine Notwendigkeit zur Spezifizierung des Codes und somit der Diagnose kann erforderlich werden, wenn dem Leistungserbringer die vom Vertragsarzt gemachte Diagnose-Angabe mittels ICD-10-Code für die Behandlung nicht ausreicht. Dann muss ebenfalls Rücksprache gehalten werden und ggf. eine Ergänzung des ICD-10-Codes durch den verordnenden Arzt mit Unterschrift und Datum vorgenommen werden.
Gilt imho immer noch. |
Jane |
Gesendet - 11/04/2017 : 09:16:37 Hallo, ich gebe den Code genauso ein, wie er auf dem Rezept steht. Bisher keine Absetzung. Laut Aok Hessen Hauptstelle in Dillenburg, sind wir nur verpflichtet im Bezug auf den ICD 10 Code ihn so zu übernehmen, wie er auf dem Rezept steht. Alles andere steht in der Verpflichtung des Arztes. Die Arzte mit denen wir seit über 20 Jahren zu tun haben machen wir darauf aufmerksam. Wir haben z.B. auch das Problem, dass die Ärzte seit 01.01.17 und ihren neuen Programmen, mit denen sie sich anscheinend nicht genug auseinander gesetzt haben, nicht in der Lage sind re. oder li. zu ergänzen.
So viel zum Thema es wird alles einfacher und übersichtlicher. Gruß |
herrmanj |
Gesendet - 10/04/2017 : 23:41:05 Was passiert denn im schlimmsten Fall, wenn so ein Code nicht enstellig ist? ABSETZUNG der KK oder können 'nur' einzelne Plausi-Checks nicht durchgeführt werden? |
mechanicus |
Gesendet - 10/04/2017 : 17:16:53 Durch nicht endstellige ICD10-Codes verliert die Verordnung nicht ihre Gültigkeit. |
Entwicklung |
Gesendet - 10/04/2017 : 15:39:29 Bindestriche in ICD-10 Codes deuten auf Ergänzungen hin. Da die ICD – 10 Codes „‚endstellig“ angegeben werden müssen hat Ihr Arzt wohl eine Zahl vergessen. In Ihrem Beispiel gibt‘s offiziell G20.10 und G20.11
vergleiche https://www.kbv.de/media/sp/2014_06_19_Praxisinformation_ITA_PVS_3Q_2014.pdf dritter Absatz |
mechanicus |
Gesendet - 10/04/2017 : 12:22:46 Ohne Bindestrich, z.B. so: "G20.1G". |