T H E M A Ü B E R S I C H T |
herrmanj |
Gesendet - 13/06/2017 : 17:32:20 Folgendes (natürlich rein hypothetisches) Szenario:
1. Ein Patient erscheint mit z.B. VDEK-Rezept 6xMT in der Praxis 2. Zuzahlung von 20,74 € wird eingenommen und Quittung gedruckt/unterschrieben 3. Patient erscheint nach der 5. Behandlung nicht mehr zur 6. und danach auch nie wieder(, da er von uns geheilt wurde) 4. Abrechnung bei der Krankenkasse erfolgt am Monatsende über 5xMT (ZZ = 18,95 € !)
Jetzt habe ich 2 Probleme:
1.Ich habe eine Quittung über 20,74 €, aber eine Einnahme von nur 18,95 € (Delta 1,79 €) 2. Soll ich jetzt den Patienten einbestellen und die 1,79 € auszahlen und eine neue Quittung unterschreiben lassen. Gerne. Aber a) erscheint mir der Aufwand für 1,79 € recht hoch. b) Zudem besteht die Gefahr, dass der Patient gar nicht kommt und das Geld abholt. Dann bleibe ich auf meiner falschen Quittung sitzen.
Wie macht ihr das? Ich weiß das das ein delikates Thema ist, aber man kann ja mit Andeutungen arbeiten oder man kennt jemanden der das so und so macht. |
5 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
herrmanj |
Gesendet - 17/06/2017 : 18:54:37 Vielen Dank, jetzt ist mir die Angelegenheit klar geworden.
Fazit: adad95 ist wieder mal besser als gedacht! |
Entwicklung |
Gesendet - 14/06/2017 : 09:02:00 Wenn Sie es genauso gemacht haben, wie im Punkt 2 beschrieben, dann sehe ich das Problem nicht. Durch diese Aktion entstehen 3 zusätzliche Buchungen. 1. zusätzliche Buchung = Storno des alten Rechnung = – 20,74 €. 2. zusätzliche Buchung = Buchung der neuen Rechnung = 18,95 €. 3. zusätzliche Buchung = Überzahlung durch Storno der Anteilsrechnung = 1,79 €
Zählt man Buchung 2 und Buchung 3 zusammen, stimmt der Kassenbestand und die ausgestellte Quittung. Kommt nun der Patient und möchte seine 1,79 €, zahle ich ihm das Geld gegen eine Quittung über 1,79 € aus und verbuche diese Ausgabe unter Angabe der entsprechenden Rezeptnummer.
Tipp: Um schnell alle Buchungen zu einem Rezept in der Buchungsübersicht zu finden gibt man einfach die Rezeptnummer in den Filter des Buchungstextes ein.
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herrmanj |
Gesendet - 13/06/2017 : 21:31:59 Evtl. sollte ich noch erwähnen, dass wir als EÜR-ler (wir sind keine GmbH) adad95 in Zukunft als Kassenbuch benutzen wollen. Ich meine im Forum gelesen zu haben, dass das ausreichen würde. https://forum.adad95.de/topic.asp?TOPIC_ID=4766
Ich hatte noch keine Prüfung der Finanzbehörden, aber ich weiß nicht ob denen das Delta von 1,79 € gefällt? Ich bekomme es aber auch beim besten Willen nicht auf Null. |
herrmanj |
Gesendet - 13/06/2017 : 21:24:43 Erstmal Danke für die schnelle Info, scheint ja doch unkomplizierter als zunächst gedacht. Ein Problem sehe ich aber dennoch. Wenn der Patient sein Geld nicht abholt, dann habe ich eine Quittung über 20,74 Euro, in adad bei der Buchungsübersicht des Buchhaltungsmenüpunktes stehen aber 18,95 Euro. |
mechanicus |
Gesendet - 13/06/2017 : 19:52:17 Ganz einfach: Wenn der Patient den Differenzbetrag abholt, lässt Du Dir darüber eine Quittung unterschreiben. Du bist nur verpflichtet, ihm auf Anfrage sein Guthaben mitzuteilen, brauchst ihn also nicht extra benachrichtigen. Kommt der Patient nicht, bleibt es bei der (zu versteuernden) Einnahme von 20,74€. |
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