T H E M A Ü B E R S I C H T |
Physioneum |
Gesendet - 04/08/2017 : 11:55:52 Hallo,
wir haben ein Problem. Wir können die neuen Heilmittelverordnungen vom Zahnarzt nicht freigeben, ohne Indikationsschlüssel. Laut Ridler muss der Haken in der Stammakte des Arztes entfernt werden, dann kann das Rezept angeblich wieder freigegeben werden. Danach muss der Haken wieder gesetzt werden, wie hier im Forum auch schon etliche berichtet haben. Leider funktioniert das bei uns im Programm aber nicht und von Ridler wird man nur abewimmelt
Hilfe!!!
Bitte um schnelle Antwort. Danke |
1 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
mechanicus |
Gesendet - 04/08/2017 : 19:09:09 Zitat: Physioneum: Wir können die neuen Heilmittelverordnungen vom Zahnarzt nicht freigeben, ohne Indikationsschlüssel.
Das ist auch richtig so! In §12 Abs. 2 Satz 3 HMR Zahnarzt: "Anzugeben sind insbesondere (...) j. der vollständige Indikationsschlüssel (Diagnosengruppe und ggf. Leitsymptomatik, z. B. SPZ oder CD1a),(...)"
Zitat: Physioneum: Laut Ridler muss der Haken in der Stammakte des Arztes entfernt werden, dann kann das Rezept angeblich wieder freigegeben werden.
Das bezog sich auf die alten Formulare. Vielleicht mal alles ein bisschen genauer lesen... ;-) |
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