T H E M A Ü B E R S I C H T |
herrmanj |
Gesendet - 20/08/2017 : 18:10:42 Ich habe immer mal wieder für unsere Kinderpraxis medizinisch-therapeutische Leistungen im Rahmen der Frühförderung von Komplexleistungen abzurechnen. Bisher habe ich das bei einigen Kassen der Einfachheit halber ganz normal über ein Kassenrezept mit entsprechender Positionsnummer gemacht und es funktionierte bis zu dem Tag als ich das gleiche auch bei der AOK Plus (Sachsen+Thüringen) bewerkstelligen wollte.
Da kam ein dickes NJET (russisch für Nein, für unsere jungen oder westdeutschen Forenmitglieder ;-)) zurück und eine Absetzung!
Die haben mir dann etwas zugeschickt wo u.a. drin steht, dass dies sofern über DTA gewollt über Abrechnungscode 68 (für Sozialpädiatrische Zentren/Frühförderstellen) usw. zu machen wäre. In adad95 in der Mandantenverwaltung unter Abrechnung finde ich auch so etwas bei Leistungserbringer. Bei mir steht das aber auf 22 (Krankengymnast/Physiotherapeut) und ich möchte da nichts einfach umstellen.
Hat jmd. meine Ausführungen samt Problematik verstanden UND hat evtl. einen Lösungsansatz? Könnte ich z.B. tempörär für die Abrechnung dieser Komplexleistung den Abrechnungscode auf 68 stellen, abrechnen und dann alles wieder zurückstellen oder zerschiesse ich mir da alles?
Jan H. |
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
herrmanj |
Gesendet - 21/08/2017 : 10:46:23 Das klingt ja schon mal recht vielversprechend.
Ich melde mich per E-Mail bei Ihnen. |
Ridler Datentechnik |
Gesendet - 21/08/2017 : 09:54:02 Natürlich kann man vor der Abrechnung auf AC68 umstellen. Dabei gehen jedoch eigene Leistungen des Mandanten verloren.
Wenn aber die Frühförderleistung mit eigener IK abgerechnet werden soll, was korrekt wäre, geht das nur mit eigenem Mandanten. Da vor allem Ergos mehrere Frühförderstellen mit jeweils eigener IK abrechnen, stellen wir diesen nach Kauf eines zusätzlichen Mandanten weitere benötigte IKs = Mandanten nicht in Rechnung. |