T H E M A Ü B E R S I C H T |
Jane |
Gesendet - 23/11/2017 : 09:49:12 Hallo, hat schon mal jemand im oben genannten Rahmen ein Rezept abgerechnet. Frage: Wie geht ihr mit der einzuhaltenden Frequenz um, wenn z.B. Ausstellungsdt. 02.10.17 ist ich aber erst am 7ten Tag beginnen kann, der Patient 3x/Wo verordnet hat und das Rezept am 12ten Tag nach Entlassung abgeschlossen sein muss. Ich müßte dann die Frequenz mißachten und den Pat. tägl. behandeln. Gruß |
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Jane |
Gesendet - 25/11/2017 : 12:25:48 Diese Variante hat mir so der Verband auch bestätigt.
Aber für alle die in Hessen Ihre Praxis haben gibt es für die AOK Hessen eine andere Möglichkeit:
Hier darf man, nach Rücksprache mit der Kasse die Frequenz erhöhen (soweit man natürlich Termine frei hat), vermerkt dies auf der Rückseite des Rezeptes und kann es abrechnen.
Begründug: Es soll die bestmögliche Versorgung eines Patienten gewährleistet sein
Grüße |
Entwicklung |
Gesendet - 24/11/2017 : 11:06:16 Ein Rezept im Rahmen des Entlassungsmanagement ist dazu da den Patienten zwischen der Entlassung und dem ersten (Haus)Arzt Besuch nicht unversorgt zu lassen. Da die verbleibenden Tage nach Beginn der Behandlung alle in der gleichen KW liegen würde ich nach 3 Behandlungen abbrechen und das neue Rezept des niedergelassenen Arztes beginnen. |