T H E M A Ü B E R S I C H T |
Joachim |
Gesendet - 07/02/2018 : 12:09:43 Hallo,
mir fehlt die Möglichkeit den Tagesabschluss nachträglich erneut auszudrucken. Manchmal wird vergessen eine Rezeptgebühr zu buchen, das nachträgliche Buchen ist dann nicht auf dem Tagesabschluss dargestellt und der korrigierte Ausdruck nicht möglich.
Genauso fehlt die Möglichkeit den Urlaubsausdruck der Mitarbeiter für vergangene Jahre auszudrucken.
MfG Joachim |
2 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Hand und Herz |
Gesendet - 14/02/2018 : 11:18:34 Dass man den Tagesabschluss nachträglich nicht mehr ausdrucken kann, fehlt mir persönlich auch sehr. Nach einem Telefonat mit der Hotline, wurde ich darauf verwiesen, dass man über die Buchhaltung, Buchungsübersicht,Druckausgabe, Kontoauszug, Barkasse, im Buchungsdatum das gewünschte Datum eingeben kann und dann auch einen Ausdruck bekomme. Allerdings verwirrt es schnell die Finanzämter und Steuerberater, wenn sich das Formular verändert. Man sollte dann handschriftlich auf das ausgedruckte Formular notieren, warum man diesen Ausdruck gewählt hat.
Den Urlaubsplan kann man immer noch für vorherige Jahre ausdrucken. Vielleicht war dein Fenster zu klein. Ich habe die Auswahlmöglichkeit des betreffenden Jahres auch erst gesehen, als ich das Fenster vergrößert hatte. |
NeSch |
Gesendet - 13/02/2018 : 13:26:16 Auch uns fehlt die Möglichkeit den Tagesabschluss nachträglich auszudrucken.
Auf Nachfrage wurde uns dann mitgeteilt dies sei so, weil sich Kunden beschwert hätten, dass sich der Tagesabschluss im Nachhinein verändern würde. Dabei sollte es doch klar sein, dass wenn man rückwirkend bucht, sich der entsprechende Tagesabschluss ändert. |
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