T H E M A Ü B E R S I C H T |
Hand und Herz |
Gesendet - 20/02/2018 : 18:26:51 Liebes RD-Team, ab dem 25.05.2018 kommt das Datenschutzgesetz auf Praxen zu ab 10 Personen(inkl. Chef und allen Teilzeitkräften). U.a. muss man zukünftig ein Verarbeitungsverzeichnis führen. In wie weit erfüllt RD die Forderungen an das Verabreitungsverzeichniss schon? Ich hatte unter der Suchmaske im Forum keinen Eintrag gefunden.
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Kurzpapier_Massnahmenplan.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html?cms_templateQueryString=Kurzpapiere&cms_sortOrder=score+desc
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6 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
mechanicus |
Gesendet - 13/03/2018 : 12:43:25 Interessant für das Abklingbecken der Emotionen wäre auch dieser Artikel. Resümee: Alles bleibt im Prinzip beim Alten, nur sollte man das Alte auch mal endlich zur Kenntnis nehmen.
Wenn ich mir z.B. anschaue, wie viele von Euch eine unverschlüsselte Homepage mit Kontaktformular betreiben, kann ich einfach nur den Kopf schütteln. Dabei ist das einfach nur ein (oder zwei) Klicks in der Verwaltungsseite der Page, um ein Let's Encrypt Zertifikat einzubinden und die Benutzung eines einfachen Texteditors, um in der .htaccess Datei im Dokument Root die Weiterleitung zu aktivieren.
Aber selbst RD bekommt das nicht gebacken! Da ist ja noch nicht mal verschlüsselter E-Mail Verkehr möglich, um Fragen mit Beispieldaten der eigenen Patienten bei der Übertragung abzusichern! |
Jane |
Gesendet - 22/02/2018 : 14:18:32 P.S. der ZVK Landesverband hat ebenfalls auf seiner Homepage einige Informationen die hilfreich sind. |
Jane |
Gesendet - 22/02/2018 : 14:09:20 Der IFK Bundesverband bietet eine Infoveranstaltung zum Thema am 18.04.18 18:00 - 20:00 Uhr in Bochum an. Grüße |
mechanicus |
Gesendet - 22/02/2018 : 12:15:06 "kann sein ..., kann nicht sein ..., möglichgerweise ..." Selbst die oberste Datenaufpasserin hat keinen Plan.
Mal wieder typisch für diese ganzen staatlichen Abläufe mit ihrem Regulierungswahnsinn. Am besten mit Ruhe und Gelassenheit einfach mal abwarten. Die wollen ja was von mir und nicht ich von denen. ;-) |
Entwicklung |
Gesendet - 21/02/2018 : 13:40:28 Der VDB hat die die Bundesbeauftragte für Datenschutz zu diesem Thema befragt. Lesen Sie hier die Antwort https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1995065474040908&id=1654859544728171
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mechanicus |
Gesendet - 20/02/2018 : 19:27:28 Falsch, die (europäische) DSGVO und das (deutsche) BDSG gelten für alle Unternehmen! In wiefern kleine Praxen Erleichterungen bei den Dokumentations- und Informationspflichen erhalten, muss noch von den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden geklärt werden.
Ich wüsste jetzt so spontan auch nicht, was RD damit zu tun hat. Ein Muster eines derartigen Verzeichnisses kann man sich hier beim Rehm-Verlag herunterladen (nur damit klar ist, wovon wir reden). |