T H E M A Ü B E R S I C H T |
daand |
Gesendet - 28/03/2018 : 20:53:17 Hallo, wir haben adad jetzt seit ca 4 Monaten und sind fleißig im einlesen der Patienten Rezepte gewesen. Jetzt endlich nach Kündigungsfrist mit der Abrechnungsstelle können wir dirkt abrechnen. Jetzt habe ich aber mittlerweile viele Rezepte gespeichert, die "Frei zu Abrechnung" gekennzeichnet sind. Werden die dann nicht alle bei der ersten Abrechnung mit zur Kasse geschickt und der Betrag wäre dann falsch also viel zu hoch. Was tun?
Vielen Dank für euche Hilfe |
5 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Hotline |
Gesendet - 04/04/2018 : 11:13:25 Wir empfehlen zunächst eine Probeabrechnung zu machen. Anhand dieser wird klar, welche Rezepte aktuell zur Abrechnung frei gegeben wurden. Als nächstes die Rezepte, welche wirklich abgerechnet werden sollen aufrufen und wieder in Arbeit versetzen. Dies geht am einfachsten anhand der Rezeptnummer. Mit F6 in die Rezeptmaske wechseln, die Taste F3 drück, die Rezeptnummer eingeben und den Status des Rezeptes durch klick auf "frei zur Abrechnung" auf "in Arbeit" setzten. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, sollten in der Probeabrechnung nur noch Rezepte enthalten sein, welche nicht per DTA (Datenträgeraustausch) mit der Kasse abgerechnet werden soll. Damit diese Rezepte jedoch an keiner zukünftigen Rechnung teilnehmen werden diese nun ohne die Datenübermittlung abgerechnet, d.h. auf das Menü Abrechnung, Kassenrechnung nach §302 aufrufen und dort, wie schon beschrieben, die Option DTA erzeugen demarkieren. Ggf. Seitenvorschau anklicken damit kein Papier unnötig verbraucht wird. Mit Klick auf OK werden dann alles Rezepte programmtechnisch abgerechnet.
Nun mit der zuvor erstellten Probeabrechnung die tatsächlich abzurechnenden Rezepte wieder der Reihe nach aufrufen und in den Status "frei zur Abrechnung" setzen.
Ein Tipp: Da die Rezepte taxiert werden müssen, haben Sie die Möglichkeit, sofern über Extras Einstellungen die Option "Rechnungsnummer bei Freigabe drucken" aktiviert wurde, beim Freigeben das Rezept mit allen notwendigen Informationen zu bedrucken.
Führen Sie nun erneut eine Probeabrechnung druch, achten Sie hierbei darauf das als Druckvorlage "Sortiert nach Annahmestellen" ausgewählt ist. Sortieren Sie Ihre Rezepte anhand dieser Liste. Anschließend starten Sie über Kassenrechnung nach §302 Ihre Abrechnung. Sollten Sie noch unsicher sein, wählen Sie zunächst eine Annahmestelle nach der anderen aus.
Die Rezepte werden zusammen mit dem Verordnungsbegleitschein per Post versendet. Bitte jedoch erst, wenn Sie per Mail informiert wurden das Ihre Daten angekommen sind und verarbeitet werden konnten. Die ausgedruckte Papierrechnung ist für Ihren eigenen Ordner bestimmt und wird nicht mit versendet. |
mechanicus |
Gesendet - 31/03/2018 : 00:17:08 Zitat: daand: D. h. ich nehme einfach beide Häckchen bei DTA erzeugen raus (...)
Ich dachte, Du wolltest selber abrechnen? Das geht nur mit DTA. |
daand |
Gesendet - 29/03/2018 : 20:39:15 @mechanicus: Vielen Dank, hat geholfen. D. h. ich nehme einfach beide Häckchen bei DTA erzeugen raus und schon werden im adad die Rezpepte als Abgerechnet markiert aber nicht wirklich an die Annehmestellen versendet. richtig?
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mechanicus |
Gesendet - 29/03/2018 : 00:19:29 @ daand: Schau Dir mal die adad-Dokumentation zu dem Thema an. |
herrmanj |
Gesendet - 28/03/2018 : 23:39:00 Alle Rezepte die frei zur Abrechnung sind werden auch abgerechnet. Der Betrag ist möglicherweise mit Zuzahlung. Mach doch mal eine Probeabrechnung, dann siehst Du es doch. |
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