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T H E M A Ü B E R S I C H T
mechanicus
Gesendet - 29/05/2018 : 09:32:23 Bekanntlich hat der Patient ein Recht auf Löschung seiner Daten. Dieses Recht kann jedoch durch bestehende Gesetze eingeschränkt werden (Art. 17 Abs. 3b DSGVO), z.B. durch die steuerlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren der Dokumentation der Geschäftsvorfälle .
So tritt nach § 13 Abs. 4 TMG an die Stelle der Löschung eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Frage: Erfüllt die Archivierung des Patienten in adad95 diese gesetzliche Erfordernis der Sperrung?
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