T H E M A Ü B E R S I C H T |
Hand und Herz |
Gesendet - 03/12/2019 : 14:12:59 Hallo, ist es möglich den letzten Behandlungstermin automatisch im Therapiebreicht zu integrieren, damit der Arzt bei einer weiteren Verordnung weiß, ob er sich noch innerhalb eines Regelfalls befindet. |
4 L E T Z T E A N T W O R T E N (Die neueste zuerst) |
Hotline |
Gesendet - 05/12/2019 : 14:54:39 Sie brauchen bloß in der Vorlage des Therapieberichts das Einmischfeld hinzufügen. Es steht in der Liste der Seriendruckfelder zur Verfügung.
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Hand und Herz |
Gesendet - 04/12/2019 : 10:07:06 Ja, ich weiß, dass diese Situation sich im Oktober ändert. Wir müssen momentan leider die Rezepte oft korrigieren lassen und ich hatte die Hoffnung, dass es schon möglich ist, ich es nur nicht weiß. So schreiben wir nun weiter handschriftlich das letzte Behandlungsdatum in den Bericht |
Hotline |
Gesendet - 03/12/2019 : 15:50:27 Ergänzend erwähnt: Ein neuer Regelfall wird mit den neuen Heilmittelrichtlinien auch dadurch ausgelöst wenn die ersten drei Stellen im ICD 10 Code sich von der vorherigen Verordnung unterscheiden. Der Diagnosetext ist hierbei irrelvant. |
herrmanj |
Gesendet - 03/12/2019 : 14:37:13 Gute Idee.
Ich weiß aber nicht, ob es noch Sinn macht? Im Herbst nächsten Jahres kommt die neu Heilmittelrichtlinie raus. Dann werden die 12 Wochen zwischen letzten Termin und neuer Verordnung abgeschafft und durch etwas anderes ersetzt, was der Arzt selbst unter Kontrolle hat.
Quelle, siehe hier:
https://www.physio.de/community/news/neue-heilmittel-richtlinie-ab-2020-ndash-im-volltext/99/9982/1
Zitat:
Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde. Für die Frage „Neuer Verordnungsfall oder nicht?“ ist also künftig nicht mehr das Datum der letzten Behandlung wie in der alten „Regelfallsystematik“ maßgebend, sondern das Ausstellungsdatum des letzten Rezeptes. Außerdem setzt die neue Richtlinie die alte Forderung „Neuer Arzt gleich neuer Verordnungsfall!“ um. |