T H E M A Ü B E R S I C H T |
Hand und Herz |
Gesendet - 07/01/2020 : 13:43:45 Hallo liebe Kollegen, wir haben in letzter Zeit häufiger nun Privatpatienten, die einen Basistarif abgeschlossen haben. Ja , in unserer Honorarvereinbarung steht drin, dass der Patient uns unsere Rechnung zahlen muss, unabhängig von der Zahlung seiner Versicherung. Trotzdem hatte ich das Problem, das die Patienten uns am Behandlungsbeginn darauf hingewiesen haben, dass Sie wie GKV-Patienten zu behandeln sind. Daraufhin haben wir die Patienten nach den Regelbehandlungssätzen der GKV zu unseren Privatpreisen.
Jetzt bekommt aber eine Versicherte trotzdem ihren Anteil nicht von Ihrer Versicherung gezahlt, da das Rezept älter als 14 Tage war und 10x Doppelbehandlungen verordnet waren.
Daraufhin habe ich bei der Rechtsanwältin des IFK angerufen, in wie Weit wir eine Prüfpflicht jetzt auch noch für Privatpatienten haben Diese meinte, dass wir die Pflicht hatten, die Patientin darauf hinzuweisen, dass dieses Rezept nicht HMK-Konform ist und es passieren kann, dass Sie keine Erstattung seitens der Versicherung bekommt.
Da die Indentifikations-Nummmer und der Hinweis Erst-/FOlge-/Verordnung außerhalb des REgelfalls auf dem Privatrezept fehlten, konnten wir dies ja gar nicht richtig prüfen. Auch auf dieses Fehlen der Angaben und dadurch die NICHT-Prüfbarkeit des Rezeptes hätten wir die Patientin hinweisen müssen.
Unter Cave haben wir nun eine Notiz gemacht, wenn eine Privatpatientin einen Basistarif hat. Dieser Hinweis geht aber in den Abläufen beim Privatrezept anlegen manchmal unter, so dass wir sehr wahrscheinlich schnell vergessen, diese Privatrezepte anders zu behandeln als andere Privatrezepte.
Wir geht ihr damit um? Welche Abläufe habt ihr?
|
|
|