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 Kassenführung ab 2020

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T H E M A      Ü B E R S I C H T
physio64 Gesendet - 06/12/2019 : 10:26:11
Vom Steuerberater wurde ich darauf hingewiesen, dass ab 1. Januar die Anforderungen an die Kassenführung verschärft werden und die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht wird. Gibt es in der Kassenführung von Adad diese Sicherheitseinrichtung und mit welchem Beweis kann ich das dem Finanzamt mitteilen?
8     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
mechanicus Gesendet - 21/12/2019 : 13:47:23
Nach eingehender Beschäftigung mit der Materie habe ich mich entschlossen, in 2020 die Barkasse abzuschaffen.

Ich bin nicht gewillt, mich der Willkür der Finanzbehörden in dieser Sache zu unterwerfen.
  • Eine Offene Kasse mit handschriftlichen täglichen Zählprotokoll ist keine Alternative, weil sie viel zu arbeitsaufwendig ist. Sie schützt auch nicht sicher vor Zuschätzungen.
  • Eine zusätzliche Investition in ein Kassensystem mit Zertifikat und Zugangsmöglichkeit des Finanzamtes kommt aus Kostengründen nicht in Frage.
  • Ein unangekündigter Besuch des Finanzamtes zur Kassenkontrolle ist schlicht eine Zumutung, genauso die Bonpflicht.
Ausnahmen für Barzahlungen durch Patienten sind in begründeten Fällen natürlich möglich, dann wird der Betrag auf die Bank eingezahlt.

An zusätzlichen Kosten fällt dann monatlich nur die Kontoführungsgebühr von 7 € für das neue Bankkonto an. Mitarbeiterinnen, die Praxiseinkäufe tätigen oder das Praxisauto tanken, bekommen eine Girocard.
mechanicus Gesendet - 15/12/2019 : 14:10:09
Zitat:
Andreas Simon:     (...) Im Ergebnis versuchen wir den Bargeldumsatz so weit wie möglich zu minimieren, indem wir Zahlungen eigentlich nur noch per Karte (über sumup) oder Lastschrift zulassen. (...)
Interessanter Ansatz, nur müsstest Du dann auch konsequenterweise alle Einkäufe wie Klopapier usw. mit Karte bezahlen.
Hand und Herz Gesendet - 15/12/2019 : 14:08:40
Wir drucken täglich das Tagesprotokoll aus und legen ein handschriftlich ausgefüllten und unterschriebenen Kassenzählprotokoll dazu.
Dadurch dass alle Mitarbeiter das Kassenzählprotokoll mal machen und unterschreiben, wird dieses eher anerkannt, als wenn ich es als Praxisinhaber tuen würde.
Dieses Verfahren wurde in der diesjährigen Steuerprüfung nicht beanstandet.
Wir führen nicht neben ADAD noch ein zusätzliches Kassenbuch.V.a. wird bei jeder Buchung über ADAD ja auch eine Beleg-Nr geführt. Diese durchgehende Reihenfolge der Beleg-Nr. wollte meine Prüferin einmal sehen und damit war das Thema durch.
physio64 Gesendet - 15/12/2019 : 13:57:08
Vielen Dank für eure Antworten.
Andreas Simon Gesendet - 14/12/2019 : 14:34:34
Die Kassenführung von adad wurde uns in diesem Jahr in einer Steuerprüfung der Jahres 2013-2015 vom Finanzamt Mainz als nicht ordnungsgemäß abgelehnt - nach dem neuen Regelwerk wird das wohl kaum besser aussehen.
Wir erledigen unsere Kassenführung zwar weiter in adad, schreiben aber zusätzlich handschriftlich ein Kassenbuch und ein tägliches Zählprotokoll.
Die Prüferin des FA Mainz forderte sogar, für jeden Therapeuten eine eigene Kasse zu führen, da diese ja bei Hausbesuchen auch Barzahlungen entgegennehmen, die dann - nicht ordnungsgemäß - später in die Kasse eingelegt werden.
Im Ergebnis versuchen wir den Bargeldumsatz so weit wie möglich zu minimieren, indem wir Zahlungen eigentlich nur noch per Karte (über sumup) oder Lastschrift zulassen. Da sich die Steuerprüfer bei offenen Kassen die Beanstandungen weitgehend frei ausdenken können, besteht immer die Gefahr der Zuschätzung im Prüfungsfall. Das bedeutet, dass je nach Tagesform des Prüfers schon einmal mehrere 100 % des Kassenumsatzes zu Einkünften umerklärt werden können, die nachträglich zu versteuern sind. Ein triftiger Grund für uns, die Kassenumsätze so niedrig wie möglich zu halten.
mechanicus Gesendet - 12/12/2019 : 19:22:51
Zunächst einmal:
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 06.11.2019 mit einem offiziellen Schreiben bestätigt, dass die Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme (z.B. Software-/PC- Kassen) ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet wird. (Quelle: BMF-Schreiben vom 06.11.2019 (PDF))

Grundsätzlich scheint aber auf Dauer kein Weg an diesen neuen Kassensystemen vorbei zu gehen.
Ob RD diesen Aufwand stemmen wird, ist in Anbetracht des Aufwandes eher fraglich.
physio64 Gesendet - 12/12/2019 : 08:23:29
Danke Mechanicus,
was aber heißt Zumutbarkeitsgründe, und eine Vielzahl unbekannter Personen taucht in der Praxis auch nicht auf!
Soll ich jetzt auf die Abrechnung mit PC verzichten? Alles läuft darüber, also doch Kassensicherungsverordnung!?
mechanicus Gesendet - 06/12/2019 : 13:17:12
Du bist nicht verpflichtet, ein elektronisches Kassensystem zu führen oder vorzuhalten:

§ 146 Abs 1 Satz 3 AO:
Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht.

Wenn aber ein "elektronisches Aufzeichnungssystem" benutzt wird, muss man sich an die sogenannte Kassensicherungsverordnung halten So heißt es im obigen Paragrafen weiter:
"Das gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a verwendet."

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