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T H E M A      Ü B E R S I C H T
Rückenwind Gesendet - 15/04/2021 : 06:23:10
Moin Moin zusammen,

ich habe mal eine Frage. Wenn der Pat. seinen Eigenanteil nicht zahlt, mahne ich einmal an. Nach der Frist schicke ich das an die KK.
Weiß einer von euch, wie lange ich auf das Geld warten "muss", bis ich bei der KK mal nach fragen könnte?

LG
Rückenwind
7     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
Entwicklung Gesendet - 29/01/2024 : 15:56:58
Zitat:
Dafür fehlt unter Punkt 4 "Neue Rechnungsnummer der Zuzahlungsforderung"

Hier muss die Rechnungsnummer der Nachforderung an die Krankenkasse eingetragen werden.Diese wird aber erst bei der Abrechnung erzeugt
Zitat:
Dabei entsteht doch außerdem keine neue Rechnungsnummer, sonder hier müsste doch die Anteilsrechnungsnummer stehen

Nein eine Rechnung an einen anderen Rechnungsempfänger hat sicher auch eine andere Rechnungsnummer.
Die Ursprungsrechnungsnummer ist die Rechnungsnummer mit der das Rezept (ohne Zuzahlung) gegenüber der Krankenkasse abgerechnet wurde
Hand und Herz Gesendet - 25/01/2024 : 18:34:44
Zitat:
Bei noch nicht abgerechneten Rezepten:
Drucken Sie sich über Schnelldruck „Brief an Krankenkasse wegen nicht gezahlter Kostenanteile“ aus. Ergänzen Sie den Punkt 6 und ggf. Punkt 7 des Vordruckes und unterschreiben ihn.


Moin,
Punkt 6 wird doch automatisch der erste Behandlungstag eingesetzt

Dafür fehlt unter Punkt 4 "Neue Rechnungsnummer der Zuzahlungsforderung" der automatische Eintrag. Dabei entsteht doch außerdem keine neue Rechnungsnummer, sonder hier müsste doch die Anteilsrechnungsnummer stehen. Ich finde allerdings bei der Vorlagenauswahl> rechts unter Lister der Felder > ZZ_FORMBLATT, keine Anteilsrechnungsnummer.
Auch "Ursprung_RechnungsNummer" ist nach einsetzen ins Formblatt nicht die Anteilsrechnungsnummer.
Die Anteilsrechnungnummer steht nur im Text unter Punkt6 bei Bemerkung "Zahlungsaufforderung mit Nummer ......übergeben"
Entwicklung Gesendet - 06/05/2021 : 09:24:42
In diesem Fall beschreibt die Frage 11, Fall 1 aus den „Gemeinsamen Umsetzungsempfehlungen zum Korrekturverfahren im Heilmittelbereich“ den Sachverhalt.

Antwort aus den Umsetzungsempfehlungen
Zitat:
„In diesem Fall muss dem DTA als Urbeleg entweder das Formular „Zuzahlung verweigert“ oder das Schreiben an den Versicherten bezgl. der Zuzahlungsforderung (Erinnerung/ Mahnung) beigelegt werden.“

Sollten Sie das Formblatt mitgesendet haben, Mahnung mit Hinweis auf die Umsetzungsempfehlungen an die Abrechnungsstelle. Vergessen Sie hierbei nicht die 40 € Zuschlag gemäߧ 288 BGB mit einzufordern. Dadurch flacht sich die Lernkurve in der Abrechnungsstelle extrem ab.

Sollten Sie das Formblatt vergessen haben, stornieren Sie die Rechnung, drucken sich ggf. das Formblatt im Rezept erneut über Schnelldruck aus und rechnen das Rezept erneut ab.

Link zu den „Gemeinsame Umsetzungsempfehlungen zum Korrekturverfahren im Heilmittelbereich“https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/sonstige_leistungserbringer/technische_anlagen_aktuell_4/Gemeinsame_Umsetzungsempfehlungen_zum_Korrekturverfahren_20210409.pdf

BTW: Der von Mechanicus beschriebene Weg ist sicher der Schnellste und Effektivste.
Ihsan Gesendet - 05/05/2021 : 18:16:21
Hallo, kann ich einen Nachforderungsantrag nochmals stellen? Wir haben eine Ablehnung von der AOK über eine nicht gezahlte Rp.Zuza bekommen, da keine Kopie der Mahnung beigelegt war. (Steht ja auch eigentlich auf dme Nachforderungszettel - erfolgloser Zuzahlungseinzug). AOK bittet um erneute Rechnungsstellung.
Kann ich somit den bereits erfolgten Nachforderungsantrag stornieren und einen neuen stellen oder funktioniert das nicht?
Danke jetzt schon für die Hilfe
mechanicus Gesendet - 17/04/2021 : 11:22:55
Es geht alles viel einfacher:
  • Jeder Patient bekommt zum Ersttermin eine Zuzahlungsrechnung.
    WICHTIG: Es muss der Passus "Eine mündliche Zahlungsaufforderung fand statt." enthalten sein.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Patient zahlt vor der Abrechung des Rezepts: Alles in Ordnung
  • Patient zahlt bis zur Abrechnung nicht:
    Entsprechendes Feld im Tab "Abrechnung" markieren und die Rechnungskopie beilegen sowie das Rezept auf "zuzahlungsbefreit" setzen (dadurch wird der Zuzahlungsbetrag der KK belastet).


Edit: Zuzahlungsbefreiung eingefügt.
Entwicklung Gesendet - 15/04/2021 : 15:35:01
Es bestehen die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen


Seit Mitte letzten Jahres muss die Nachforderung elektronisch erfolgen.

Bei noch nicht abgerechneten Rezepten:
Drucken Sie sich über Schnelldruck „Brief an Krankenkasse wegen nicht gezahlter Kostenanteile“ aus. Ergänzen Sie den Punkt 6 und ggf. Punkt 7 des Vordruckes und unterschreiben ihn.

Klicken Sie auf die Schaltfläche Abrechnung und markieren die Option „Keine Zuzahlung trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung“
Rechnen Sie das Rezept normal ab und legen sie den Vordruck dem Rezept bei.

Bei schon abgerechneten Rezepten:
Starten Sie über Schnelldruck „Nachforderung da Patient den Kostenanteil nicht zahlt“ den Nachforderungsassistent.

Erfassen Sie ggf. weiteren Zahlungsaufforderungen.
Schließen sie den Assistenten ab.
Es wird ein neues Rezept angelegt. Das Rezept ist bereits frei zur Abrechnung und es kann nichts geändert werden.
Bei der nächsten Abrechnung wird eine EIGENE Rechnung für dieses Rezept erstellt.
(Die bereits erstellte Rechnung an den Patienten wird storniert.)
Der Vordruck wird mit dem dazugehörigen Verordnungsbegleitschein wird an die Abrechnungsstelle geschickt.

Mögliche Probleme: Die Abrechnungsstelle möchte eine Mahnung an den Patienten sehen.
Antwort: Gemäß TA ist das beigelegte Formular im Rahmen des Korrekturverfahrens verbindlich zu verwenden. Es steht in der TA nichts, wonach weitere Unterlagen erforderlich sind.

herrmanj Gesendet - 15/04/2021 : 11:51:12
Ich schicke solche Schreiben stets mit der normalen Rezeptabrechnung mit. Das Geld kommt dann mit der normalen Zahlung nach je nach KK 2-3 Wochen.

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