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T H E M A      Ü B E R S I C H T
herrmanj Gesendet - 14/07/2021 : 17:20:20
Die Preiserhöhung gilt für alle Behandlungen, die ab dem 01. August 2021 erfolgen. Hier haben wir durchgesetzt, dass die Leistungserbringung und nicht das Ausstellungsdatum der Verordnung gilt.

Abrechenbar gegenüber den Krankenkassen sind die neuen Preise ab dem 01. September 2021. Diese Zeit benötigen die Kassen und Abrechnungszentren für die Umstellung. Wir empfehlen also allen Mitgliedspraxen die Abrechnung für August frühestens ab dem 01. September einzureichen, um unmittelbar von den neuen Preisen zu profitieren.

@Ridler Datentechnik: Können Sie versuchen diese grundlegende Änderung in der Software bis 1. September abzubilden?
3     L E T Z T E      A N T W O R T E N    (Die neueste zuerst)
herrmanj Gesendet - 02/08/2021 : 08:18:46
Könnte man nicht das Einsetzen der Stichtagbezogene Preise als Standard in adad95 hinterlegen? Oder optional auswählbar in den Einstellungen der Software?

Es ist doch etwas aufwendig und wenn mann es vor der Einnahme der Zuzahlung vergisst muss man erneut die Differenz einnehmen bzw. ab Dezember 21 auszahlen.

Ab 1.12.21 droht uns das aufwendige Splitt erneut.

Was spricht denn dagegen? Wenn noch keine Termine drin stehen, dann nimmt die Routine eben das Ausstellungsdatum.

herrmanj Gesendet - 15/07/2021 : 15:10:33
Danke.
Entwicklung Gesendet - 15/07/2021 : 11:58:38
Zitat:
Hier haben wir durchgesetzt, dass die Leistungserbringung und nicht das Ausstellungsdatum der Verordnung gilt.
Was bedeutet, dass Rezepte die vor dem 1.8 begonnen wurden gesplittet anzurechnen sind. Sie gehen dazu wie folgt vor:
1. Sie terminieren das Rezept vollständig.
2. Klicken sie auf Details im Rezept.
3. Klicken sie mit der RECHTEN Maustaste in die Tabelle.
4. Wählen sie Stichtagbezogene Preise einsetzen aus.
5. Klicken sie auf OK.
Natürlich macht dieses Vorgehen nur Sinn, wenn Sie das Tarifupdate zum 1.8. eingelesen haben.
Zitat:
Abrechenbar gegenüber den Krankenkassen sind die neuen Preise ab dem 01. September 2021. Diese Zeit benötigen die Kassen und Abrechnungszentren für die Umstellung. Wir empfehlen also allen Mitgliedspraxen die Abrechnung für August frühestens ab dem 01. September einzureichen, um unmittelbar von den neuen Preisen zu profitieren.
Da sind die Änderungen noch einfacher. Einfach zwischen dem 1.8 und 1.9 nicht abrechnen.

Sicher kommen noch weitere Änderungen. Aber auch wir müssen auf den Vertragstext warten. Unser Kenntnisstand entspricht in etwa Ihrem.

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